Giftiges Trinkwasser im Kieler Umland – Veranstaltung am 25.10. in Bordesholm

BI für unbelastetes Trinkwasser. Bildrechte bei der BI - www.kupferfrass.de
BI für unbelastetes Trinkwasser
Flugblatt der BI für unbelastetes Trinkwasser

Bitte alle kommen, zuhören, eigenen Eindruck verschaffen: Info-Veranstaltung des WBV Rumohr am 25.10., 19 Uhr – betrifft alle Bürger im Wasserversorgungsgebiet des WBV Rumohr

Liebe Mitbürger, es geht um unsere Gesundheit und die unserer Kinder, um viel Geld für notwendige Sanierungen und um den Wert unserer Häuser.
Der WBV hat beim TZW-Institut ein Gutachten in Auftrag gegeben. Auf dieses Gutachten bezieht er sich in der Presse und behauptet Dinge, die durch das Gutachten gar nicht gedeckt werden, z.B. dass eine Entsäuerungsanlage technisch nicht möglich sei oder dass eine Entsäuerungsanlage dazu führen werde, dass unsere Rohre nach kurzer Zeit verkalken. Nichts davon ist wahr, denn das Gutachten deckt diese Behauptungen nicht und lässt andere wichtige Fragen offen: Wir sollen alle für dumm verkauft werden. Das Gutachten liegt uns vor. Es würde die Diskussion sehr versachlichen. Aber der WVB und die Autoren haben uns verboten, es insgesamt zu veröffentlichen. Warum? Haben sie etwas zu verbergen? Wir werden im Folgenden (s. Rückseite) und auf unserer Website einfach daraus zitieren, das nämlich können sie uns nicht verbieten.
Das sind die Tatsachen:

– Vorschriftswidrig haben unsere Häuser Kupferleitungen. Der Wert der Häuser ist dadurch 20 000-50 000 Euro geringer, als wenn unser Wasser in Ordnung wäre (jeder Käufer wird nämlich die Sanierung fordern).
– Hausratsversicherungen brauchen Wasserschäden nicht zu bezahlen.
– Das Wasser, das wir erhalten, gefährdet unsere Gesundheit und verstößt gegen die Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Die Behörden schauen weg.
(Belege zu diesen Punkten s.u.)

Dabei gibt es für die von uns monierten Probleme zwei preiswerte und ökologisch sinnvolle Lösungen:
a) entweder Einbau einer Entsäuerungsanlage im Wasserwerk Rumohr (s.u.)
b) oder Wechsel des Wasserversorgers (die Wasserversorgung ist ein Gebietsmonopol, daher haben wir als Hauseigentümer keine Wahl: Jede Gemeinde kann dies aber frei wählen und entscheiden).

Nun möchte der WBV Rumohr am 25.10. die Öffentlichkeit sachlich informieren und darlegen, welche Gründe für oder gegen die Entsäuerungsanlage sprechen: Der WBV hat Redner der Gesundheitsbehörden von Kreis und Land und den Experten des TZW für eine Info-Veranstaltung im Sitzungssaal des (auch architektonisch sehenswürdigen) Rathauses Bordesholm gewonnen, die uns erklären sollen, warum unser Wasser toll ist und warum nichts getan werden muss (Agenda auf unserer Website). Die interessierten Bürger sollen aber ausreichend Gelegenheit erhalten, Fragen zu den Vorträgen zu stellen – so dass dies eine einmalige Gelegenheit ist, die Argumente beider Seiten zu hören und sich eine eigene Meinung zu bilden:

Bitte kommen Sie mit uns dorthin am Donnerstag, den 25. Oktober 2012 um 19 Uhr
Ausreichend Parkplätze gibt es vor dem Haus. Wer möchte, kann auch mit der Bahn anreisen – das Gebäude liegt
dem Bahnhof Bordesholm genau gegenüber (Mühlenweg 7, Bordesholm).

Wichtig: Es geht dem WBV auch darum, herauszufinden, wie sehr wir Einwohner uns dagegen wehren werden, die entstandenen und zukünftigen Schäden selbst zu bezahlen! Wenn sich genügend Menschen beteiligen, wird die nächste Verbandsversammlung im Dezember die (von Mielkendorf und Rodenbek bereits beantragte) Investition genehmigen – und damit wird das Problem vom WBV Rumohr auf eigene Kosten selbst behoben (und zwar viel preiswerter, als wenn jeder Hauseigentümer einzeln investiert). Bitte geben Sie sich daher einen Ruck, investieren Sie zwei Stunden Ihrer Zeit* und kommen Sie mit. Damit verhindern Sie weiteren Sachschaden an Ihrem Haus und sparen erforderliche Sanierungskosten von 20.000 bis 50.000 Euro. Dafür müsste man lange arbeiten!

Worum geht die aktuelle Diskussion?

1.) Der Gutachter stellt zunächst die Frage, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Um diese Frage zu klären, sollen 30 weitere Wasserproben genommen werden: Der WBV hat zugesagt, dass wir diese auch bezeugen dürfen. Hintergrund ist: Wenn die 30 Proben unsere Ergebnisse bestätigen (dass der Grenzwert bei Stagnation immer überschritten ist), dann besteht Handlungsbedarf, weil die Kupfergrenzwerte der Trinkwasserverordnung eindeutig nicht eingehalten werden. Ein entscheidender Punkt ist dabei, dass es gemäß Trinkwasserverordnung völlig egal ist, wie das Wasser das Werk verlässt und ob es zum Zeitpunkt der Übergabe an die Haushalte (am vielzitierten „Übergabepunkt“, d.h. der Wasseruhr) Kupfer enthält oder nicht. Nach Trinkwasserverordnung zählt nur, wie das Wasser aus dem Wasserhahn herauskommt. Diesen Sachverhalt will der WBV immer wieder schönreden: Der WBV legt Wasserproben aus dem Verteilungsnetz vor und hält Vorträge über den Übergabepunkt und dass der WBV für die Hausinstallationen nicht verantwortlich sei (die er aber alle genehmigt hat). Ist alles piepegal: Es kommt darauf an, wie das Wasser aus dem Wasserhahn kommt. Punktum.
Gemessen wird das über die UBA2004-Methode, bei Stagnation. Daher sind auch nur die Stagnationsproben relevant – ebenfalls ein Punkt, der in der Öffentlichkeit immer wieder verschleiert wird.

2.) Ist ständiges „Ablaufenlassen“ jedem zumutbar oder nicht? Und nützt es überhaupt?
Dazu kann man gleich antworten: Gegen die Korrosion nützt es nichts, es verstärkt diese sogar. Gegen die Gesundheitsgefahren kann es helfen – aber nur, wenn man es richtig macht. Einfach nur 2-4 Liter ablaufen zu lassen, wie der Amtsdirektor das in der Zeitung verkündet, genügt nicht: Man muss das Wasser „bis zur Temperaturkonstanz“ ablaufen lassen – und das ist je nach Haus und Straßenanschluss sehr unterschiedlich. Es dauert in der Regel einige Minuten. Es muss vor jedem Gebrauch wiederholt werden. Kleinen Kindern, die am gesundheitlich am meisten gefährdet sind, kann man das nicht beibringen. Außerdem bekämpft man damit nur ein Symptom, nicht aber die Ursache. Die Ursache liegt im korrosiven Wasser – und dieses Problem kann der WBV preiswert und ökologisch lösen!

3.) Löst eine Entsäuerungsanlage das Problem?
Anders als der WBV in der Presse verkündet, bestätigt das Gutachten, dass eine Entsäuerungsanlage die Probleme lösen wird (Kupferlöslichkeit senken und Vorschriftswidrigkeit von Kupfer beenden). Das Gutachten führt verschiedene Verfahren auf, mit denen man die Kupferlöslichkeit senken könnte: „Mechanische Entsäuerung“ (das ist die Entsäuerungsanlage, die wir meinen), „Säureentcarbonisierung“ (findet Hr. Dr. Baldauf gut: senkt auch den TOC-Gehalt), „Dosierverfahren“ (Zugabe von Natronlauge), „Membranverfahren“ (aus der Meerwasseraufbereitung), „Inhibition“ (Zugabe von Phosphat u.ä.). Das Gutachten bestätigt, dass die Kupferlöslichkeit sinken würde, wenn eine Entsäuerungsanlage eingebaut wird. Prinzipiell kann der pH-Wert von derzeit 7,1-7,2 laut Gutachten auf bis zu 8,2 angehoben werden. Wir verlangen nur die Anhebung auf 7,5. Der Gutachter erklärt nur, dass er nicht berechnen kann, um wie viel der pH-Wert angehoben werden muss, um sicherzustellen, dass der Kupfer-Grenzwert in Zukunft unterschritten wird (!). Daher empfiehlt er einen (relativ aufwendigen) Versuchsaufbau, mit dem Ziel, genau zu ermitteln, wie stark man entsäuern sollte.

4.) Führt eine Entsäuerung zur Verstopfung von Rohrleitungen?
Anders als der WBV in der Presse (und in einer Information an die Gemeinderäte) verkündet, erklärt das Gutachten nicht, dass eine Entsäuerung zu einer „Verkalkung aller Versorgungsrohre“ führt. Es besagt nur, dass es theoretisch zu geringen (!) Kalkabscheidungen kommen könnte. (Wie wir es übrigens auch immer angekündigt hatten!) Genauso – so der Gutachter – kann es auch sein, dass mit dem Kalk überhaupt nichts passiert!
Das Problem: Der Gutachter kann den Effekt des TOC (total organic carbon = gelöste Kohlenstoffe) rechnerisch nicht abbilden. Ohne Berücksichtigung des TOC-Gehaltes kommt er bei einem pH-Wert von 7.5 auf eine Kalkabscheidung von (nur!) 22mg/l. Durch unsere hohe Wasserverschmutzung durch TOC wird die Kalkabscheidung weiter reduziert – und vermutlich sogar vollständig verhindert. Außerdem berichtete er uns mündlich, dass das Wasserwerk in Schulensee eine Kalkabscheidung von 33mg/l aufweist, also nochmal 33% mehr – und auch da gibt es kein Problem mit Rohrverkalkungen. Nur kann er das nicht vorausberechnen – daher schlägt er einen Versuchsaufbau vor, um die Sache einfach auszuprobieren.

5.) Warum belastet die Kupferlöslichkeit den Wert unserer Häuser?
Gemäß DIN 59630-6 ist die Verwendung von Kupfer bei der derzeitigen Wasserqualität unzulässig (das bestätigt das Gutachten auch nochmal), verstößt gegen den „Stand der Technik“ und damit gegen die Trinkwasserverordnung, also gegen das Gesetz. Will jemand sein Haus verkaufen, wird der Käufer Sanierung fordern – und den Kaufpreis entsprechend senken. Wird die Qualität des Wassers verändert, ist das Problem behoben: Kupferleitungen sind zulässig und der Wert der Häuser ist wieder normal.

Weitere Hintergründe und Infos
Die genaue Agenda der Veranstaltung:. Zu den Tagesordnungspunkten 1-4 halten diverse Amtsvertreter Kurz-Vorträge. Unter Punkt 5 dürfen dann die interessierten Bürger (also wir alle) Fragen stellen. Wir erwarten und wünschen uns eine sachliche Diskussion. Präsenz zeigen ist wichtig, bitte machen Sie mit!

Quellen: BI für unbelastetes Trinkwasser und WIR in Kiel