Rote Listen der gefährdeten Tier- Pflanzen und Pilzarten Schleswig-Holsteins
Pflanzen und Pilze
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 1 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen, Band 2 – Brombeeren (PDF, 613 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Moose (PDF, 698 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Armleuchteralgen (PDF, 324 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Flechten Schleswig-Holsteins, Rote Liste 2010 (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 1 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 2 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 3 (PDF, 885 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Tiere
Rote Liste Eintags-, Stein-, Köcherfliegen (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Libellen Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2010 (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Wildbienen und Wespen (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Käfer Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2011, Band 1 von 3 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Käfer Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2011, Band 2 von 3 (PDF, 511 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Käfer Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2011, Band 3 von 3 (PDF, 504 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins, Rote Liste 2009 (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Heuschrecken (PDF, 519 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Spinnen (PDF, 958 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Neunaugen und Süßwasserfische (PDF, 513 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Amphibien und Reptilien (PDF, 573 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Brutvögel Schleswig-Holsteins – Rote Liste (PDF, 6 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Säugetiere (PDF, 346 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die aufgeführten Roten Listen können als gedruckte Exemplare beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein unter broschueren@llur.landsh.de oder Tel. 04347/704-230 für einen kleinen Kostenbeitrag bestellt werden.
Hintergrund:
(Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume)
Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und unterschiedlich stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten oder Artengesellschaften. Die Erarbeitung der Listen wird von Fachleuten und Spezialisten auf der Basis von umfangreichen Untersuchungen und Kenntnissen durchgeführt. Sie sind kein juristisches Instrument sondern haben eher den Charakter eines wissenschaftlichen Gutachtens.
Um eine Einstufung der Gefährdung vornehmen zu können, muss die heutige Situation, also insbesondere Bestand und Verbreitung einer Art, mit einer früheren verglichen werden. Meistens ist ein Bezugszeitpunkt nicht immer eindeutig, weil von einigen Artengruppen aus früheren Zeiten nur unvollständige oder wenige Daten vorliegen. So sind in Verbindung mit der Aufstellung von Roten Listen für einige Gruppen in Schleswig-Holstein überhaupt erstmalig auch Listen der bei uns insgesamt vorkommenden oder bekannten Arten erstellt worden. Deshalb basiert die Gefährdungseinstufung bei einigen Gruppen und Arten auf der Experteneinschätzung über vermutliche frühere Vorkommen oder über die Gefährdung ihrer Lebensräume.
Erst die Wiederholung der Gefährdungseinschätzung nach einem gewissen Zeitraum erlaubt dann auf der Basis inzwischen verbesserter Kenntnisse oder einer Beobachtung der Bestandsentwicklung eine bessere Aussage über Veränderungen. Daher ist etwa alle zehn Jahre eine Revision der Listen vorgesehen. Dies ist natürlich bei solchen Artengruppen besonders sinnvoll, bei denen vergleichsweise viele Daten erhoben werden und damit auch neuere Erkenntnisse vorliegen. Das gilt in erste Linie für Wirbeltiere, insbesondere Vögel. Gerade bei diesen Tiergruppen werden durch ehrenamtlich arbeitende Fachleute und durch Naturschutzverbände, aber auch im Rahmen von Planungen und Eingriffsvorhaben, relativ viele Erhebungen gemacht.
Die Rote Listen sind heute allgemein ein wichtiges Instrument für die Naturschutzarbeit.
Rote Listen …
dienen der Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Tier- und Pflanzenwelt,
sind Argumentationshilfen für den Schutz von Gebieten,
zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf,
sind Entscheidungshilfen bei der Planung, das heißt der Landschaftsplanung und der Eingriffsplanung,
können Anregung sein für alle Fachleute, sich an der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu beteiligen und
dienen der Koordination und der Zielfindung von Maßnahmen auch des überregionalen Naturschutzes.