Offener Brief an die Kieler Nachrichten zu ihrer Berichterstattung zum Bürgerbegehren

Protest gegen Möbelkraft-Ansiedlung in Kiel
Apfelsaft statt Möbel Kraft
Kieler Nachrichten
– z. Hdn. Bodo Stade-
Lokalredaktion
Fleethörn 1-7
24103 Kiel

Ihr Kommentar in der KN vom 11.12.2013 unter der Titelzeile „Wer hat das Sagen?“ zur Zulassung des Buergerbegehrens gegen die Ansiedlung von Möbel-Kraft.

Sehr geehrter Herr Stade,

ihr Kommentar ist dann schlüssig in seiner Argumentation, wenn sie davon ausgehen, dass die Wahlbevölkerung mit der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl ihre Kontroll- und Korrekturrecht vollständig abgeben hat und die Ratsversammlung fünf Jahre lang mit allen Vollmachten machen lassen muss. Richtig jedoch ist, dass eine Wahl in den Rat kein Blankoscheck ist.
Im Fall Möbel Kraft haben die Damen und Herren Vertreter offenkundig das vermissen lassen, was nicht nur im Wahlkampf sondern auch während der Wahlzeit geboten ist, nämlich das Ohr am Mund des Bürgers zu haben. Allzu leichtfertig hat man den üblichen Versprechungen geglaubt und dafür für kleines Geld eine große Grünfläche der Stadt hergegeben.
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Kiel: Scheinlob des Schein-Baumschützers

Todesgrüno der Schein-Baumschützer
Todesgrüno der Schein-Baumschützer
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Bauvorhaben Möbel Kraft und Sconto auf dem Kleingartengelände am Prüner Schlag/ Brunsrade haben Post von Bürgermeister Todeskino bekommen. Todeskino entlarvt sich dabei als Steigbügelhalter für Krieger (Möbel Kraft) und trägt seinen Teil dazu bei, dass demokratische Anliegen des Bürgerbegehrens zu hintertreiben.

Das “Lob” das Todeskino dabei ausspricht ist verlogen und zynisch, weil er sich bewusst ist, mit dieser Entscheidung dem nun folgenden Bürgerentscheid eine Grundlage zu entziehen. Er provoziert den Souverän (BürgerInnen), der sich mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren die Entscheidung in der Sache (vom Rat) zurück geholt hat.

Vor diesem Hintergrund ist seine nachfolgende Passage zweifelhaft. Denn es wäre bei nicht böswilliger Interpretation ein verfassungsrechtliches Gebot die anstehende Entscheidung nicht durch diese Verwaltungsentscheidung ins Leere laufen zulassen. in der Abwägung dürften die Ansprüche des Investors hinter den Ansprüchen des Souveräns stehen.

Der Brief im Wortlaut
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