Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Bauvorhaben Möbel Kraft und Sconto auf dem Kleingartengelände am Prüner Schlag/ Brunsrade haben Post von Bürgermeister Todeskino bekommen. Todeskino entlarvt sich dabei als Steigbügelhalter für Krieger (Möbel Kraft) und trägt seinen Teil dazu bei, dass demokratische Anliegen des Bürgerbegehrens zu hintertreiben.
Das “Lob” das Todeskino dabei ausspricht ist verlogen und zynisch, weil er sich bewusst ist, mit dieser Entscheidung dem nun folgenden Bürgerentscheid eine Grundlage zu entziehen. Er provoziert den Souverän (BürgerInnen), der sich mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren die Entscheidung in der Sache (vom Rat) zurück geholt hat.
Vor diesem Hintergrund ist seine nachfolgende Passage zweifelhaft. Denn es wäre bei nicht böswilliger Interpretation ein verfassungsrechtliches Gebot die anstehende Entscheidung nicht durch diese Verwaltungsentscheidung ins Leere laufen zulassen. in der Abwägung dürften die Ansprüche des Investors hinter den Ansprüchen des Souveräns stehen.
Der Brief im Wortlaut
ich darf Ihnen zunächst meinen Respekt zollen, dass die notwenige Anzahl an Unterschriften für Ihr Bürgerbegehren erreicht wurde. Dies ist eine beachtliche Leistung und wurde bestimmt nicht von jedermann in dieser kurzen Zeit erwartet.
Das weitere Vorgehen zum Bürgerentscheid wird nun vorbereitet und Sie werden zeitnah umfassend informiert. Unabhängig von dieser Bürgerentscheidung hat die Krieger Grundstücks GmbH als Besitzer dieser Fläche den Antrag auf Abriss der Lauben und sonstiger Baulichkeiten gestellt. Die Landeshauptstadt Kiel wird diesem Antrag zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:
Verkehrssicherungspflicht
Ein Großteil der Parzellen ist bereits seit längerem ungenutzt und die enthaltenen Baulichkeiten durch Verfall, Teilrückbau und/oder Vandalismus/Plünderung in weiten Teilen zerstört. In wachsendem Umfang ist außerdem der Missbrauch des Grundstücks zum illegalen Abladen von Müll zu verzeichnen, nachts werden dort bereits Industrie- und Gewerbeabfälle abgeladen. Dieser Zustand ist auch aus der Sicht der Landeshauptstadt Kiel unhaltbar !
Da trotz Sicherungsmaßnahmen eine regelmäßige Betretung der Örtlichkeiten durch Unbefugte stattfindet, geht von den einsturzgefährdeten Bauwerken und Gruben eine latente Gefahr für Leib und Leben aus. Der geplante Rückbau ist vor allem als Reduzierung eben dieser Gefahren zu sehen. Die Nutzung der Flächen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr gegeben. Mildere Mittel, die diese Verkehrssicherheit erreichen ließen und gleichzeitig das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbote verhindern helfen könnten, sind versucht worden, führten jedoch nicht zu den notwendigen Erfolgen.
Natur- und Artenschutz
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist zuständig für eine artenschutzrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis zum Entfernen der Lauben ist bereits angeordnet und erteilt, da die vorliegenden umfangreichen Erhebungen und Bewertungen zum Natur- und Artenschutz lt. LLUR eine fundierte Bewertungsgrundlage ermöglichen.
Lt. LLUR wurde dieser Antrag genehmigt, da nachvollziehbar dargelegt wird, dass sich die Umsetzung der Maßnahme weitestgehend an den Schutzansprüchen der weiteren geschützten Arten (insbesondere von Fledermäusen, Kammmolchen und Vögeln) durch die Festsetzung von Bauzeiten orientiert und Alternativen fehlen, die das Eintreten von Tötungsverboten gänzlich ausschließen. Weiterhin werden zeitgleiche Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld verhindern, dass sich der Erhaltungszustand auch der lokalen Population verschlechtert.
Vertragsrecht
Gemäß dem Grundstückskaufvertrag, einsehbar in der gläsernen Akte, muss der Investor gewährleisten, dass “die Nutzung der Kleingärten bis zu einem Zeitpunkt vor Beginn der bauvorbereitenden Arbeiten auf der Kauffläche möglich bleibt, der für den Investor im Hinblick auf das geplante Bauvorhaben angemessen ist, sofern sich die jeweiligen Nutzer der Kleingärten in einer individuellen Vereinbarung (Entschädigung nach Bundeskleingartengesetz) mit dem Investor verpflichten, den Kleingarten zum Beräumungszeitpunkt zu übergeben. ”
Inzwischen ist im Bereich der Eingriffsfläche eine Übergabe der Kleingärten erfolgt, sodass der Investor nun vertragsgemäß den Beräumungszeitpunkt mitteilen und mit der Räumung beginnen möchte.
Eine Abbruchgenehmigung durch die Stadt Kiel im Sinne der Landesbauordnung ist nicht erforderlich.
Weiter ist der Investor lt. Vertrag verpflichtet, eine generelle Zustimmung von der Landeshauptstadt Kiel einzuholen, die Landeshauptstadt Kiel darf dem Investor die Zustimmung jedoch nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigern. Derzeit sind keine derartigen, sachlich gerechtfertigten Gründe offenkundig, die dafür sprechen, den Abriss der Lauben zu verhindern.
Zusammenfassung:
Wenn das Möbelzentrum errichtet wird, müssen die Lauben entfernt werden. Arten- und Naturschutzrechtlich ist der Zeitraum vom 01.12. bis zum 28.02. für eine Räumung ideal.
Falls das Möbelzentrum nicht errichtet wird und die LHK die Fläche zurückbekommt, dann werden die zerstörten Lauben kaum noch als solche genutzt werden können, da sie im hohen Maße die o. g. Beschädigungen aufweisen. (Fotodokumentationen belegen diesen Zustand.) Es sollten in diesem Fall keine weiteren Kosten (von mehr als 1 Mio. ?) bei der LHK entstehen für die Räumung von zerstörten Lauben und sonstigen Baulichkeiten. Ihr Rechtsschutzziel wird aus meiner Sicht nicht nachteilig betroffen.
Ich schätze Ihr Engagement und befürworte jegliche Art von Bürgerbeteiligung.
Der von fachlicher Seite bereits befürwortete Antrag auf Abriss der Lauben und sonstiger Baulichkeiten erfolgte hier jedoch unabhängig vom Bauleitplanverfahren oder Bürgerentscheid. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Entscheidung der Landeshauptstadt Kiel überzeugend darlegen. Für die Beantwortung von Rückfragen steht Ihnen Herr Stüber auch weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Todeskino
Quelle: WIR in Kiel