Der erste Bürgerentscheid in der Kieler Stadtgeschichte wirft seine Schatten voraus. Für die Abstimmung kann ab sofort auch online ein Abstimmungsschein beantragt werden (ähnlich zur Briefwahl) : Abstimmungsscheine online beantragen.
Wer sein JA lieber direkt in die Wahlurne tragen möchte kann hier sein Wahllokal finden: Wahllokalfinder
Die Landeshauptstadt Kiel wird die Abstimmungsunterlagen bis Anfang März verschicken. Um sich an der Abstimmung zu beteilgen, muss man nicht an der gleichzeitig stattfindenden Oberbürgermeisterwahl teilnehmen.
Hier der (leicht gekürzte) Text der Landeshauptstadt zur amtlichen Abstimmungsbenachrichtigung
Die Benachrichtigungen zur Teilnahme am Bürgerentscheid werden für die Kieler Berechtigten bis zum 2. März 2014 versandt.
Keine Benachrichtigung bekommen?
Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sich aber für stimmberechtigt hält, sollte mit dem Wahlbüro im Rathaus Kontakt aufnehmen, um sein Stimmrecht prüfen zu lassen. Ein Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis muss spätestens bis zum 7. März 2014, 16 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.
Kontakt:
Rathaus, Fleethörn 9, Sitzungssaal II (Untergeschoss)
Telefon: 0431 / 901-3092
E-Mail briefwahl@kiel.de
Benachrichtigung mit falscher Adresse?
Zur Aktualisierung Ihrer Meldedaten wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt – Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten – im Rathaus, Fleethörn 9 oder in der Saarbrückenstr. 147. Zusätzlich besteht in den Stadtteilbürgerämtern in Pries/Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23, und in Neumühlen-Dietrichsdorf, Tiefe Allee 45, sowie in Elmschenhagen, Reichenberger Allee 2 b, die Möglichkeit, dort vorzusprechen.
Benachrichtigung verloren?
Falls Sie Ihre Benachrichtigung verloren haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Briefwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Sitzungssaal II (Untergeschoss) auf. Dort erhalten Sie Auskunft zu Ihrem Wahl- und Abstimmungslokal.
Verlorene Benachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können Ihr Wahl- und Stimmrecht durch Vorlage Ihres Personalausweises oder des Reisepasses in dem zuständigen Wahl- und Abstimmungslokal ausüben.