Lärmaktionsplan für Kiel
Kieler Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 7. März 2014 die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung s.u.) zu äußern. Der Lärmaktionsplan liegt in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.
Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 08.10.2009) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2007 und 2012 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
Das überarbeitete Konzept liegt nun vor. Im Wesentliche wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die Anzahl der durch Verkehrslärm in der Nacht Belasteten konnte um 25 Prozent reduziert werden,
die Straßen Belvedere, Eckernförder Straße, Ellerbeker Weg, Olshausenstraße und Schönberger Straße stellen keine Problemschwerpunkte mehr dar,
die Straßen Rathausstraße und Ziegelteich müssen auf Grund eine hohen Lärmkennziffer (hoher Verkehrslärmpegel in Verbindung mit hohen Anwohnerzahlen) als Problemschwerpunkte aufgenommen werden,
Straßenabschnitte, in denen die gesundheitlichen Lärmschwellenwerte des Umweltbundesamtes an der Wohnbebauung überschritten werden, sind in einer eigenen Karte dargestellt,
Prüfkriterien und mögliche Varianten zum Thema Tempo 30 werden erläutert,
der „Natur- und Erlebnisraum Heidenberger Teich“ wird als innerstädtische Erholungsfläche ausgewiesen.
Handlungsbedarf an Problemschwerpunkten
Die Analyse der Lärmkartierung macht deutlich, dass auch weiterhin der Straßenverkehr die wesentliche Ursache für Lärmbelastungen darstellt. Besonders an 13 Problemschwerpunkten im Stadtgebiet ergibt sich ein hoher Handlungsbedarf. Der Kieler Lärmaktionsplan zeigt verschiedene kurz- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung auf.
Gerade in Ballungsräumen sind sogenannte „Ruhige Gebiete“ und „innerstädtische Erholungsflächen“ wichtige Bereiche für die Naherholung der Bevölkerung. Als weitere innerstädtische Erholungsfläche konnte der „Natur- und Erlebnisraum Heidenberger Teich“ ausgewiesen werden. Im Lärmaktionsplan sind nun 15 ruhige Gebiete und 10 innerstädtische Erholungsflächen festgelegt. Dies entspricht etwa 35 Prozent der städtischen Gesamtfläche.
Dokumente zum Download
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und das Kartenmaterial können als PDF-Dokumente heruntergeladen werden:
Lärmaktionsplan (Entwurf) 2013
Problemschwerpunkte 2013
Ruhige Gebiete 2013
Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2008 steht hier zum Herunterladen bereit:
Quelle: Landeshauptstadt Kiel