Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bis 20. Mai nach § 9 b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Bau eines Kernkraftwerks in Pyhäjoki (Finnland)
Die Fennovoima Ltd. plant auf der Hanhikivi-Landzunge in Pyhäjoki (Finnland) den Bau eines von einem Unternehmen der russischen Rosatom-Gruppe zu liefernden Kernkraftwerks mit einer elektrischen Leistung von etwa 1.200 MW. Das finnische Umweltministerium führt für dieses Vorhaben ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durch. In Umsetzung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) wird auch Deutschland an diesem Verfahren beteiligt.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein macht hierfür folgende Unterlagen im Internet öffentlich zugänglich:
– Bekanntmachungstext vom 17.03.2014 (PDF, 53 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
– Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Kernkraftwerk (Zusammenfassung) (PDF, 797 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
– Environmental Impact Assessment Report for a Nuclear Power Plant (PDF, 15 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Unterlagen zu dem Vorhaben können auch auf der Internetseite des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft eingesehen werden.
Stellungnahmen zu dem Vorhaben (auch in deutscher Sprache) können gemäß § 9 b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bis einschließlich 20. Mai 2014 beim finnischen Umweltministerium eingereicht werden:
Ministry of the Environment
PO Box 35
FIN-00023 Government
Finland
Das UVP-Verfahren wird nach finnischem Recht durchgeführt. Die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) und das deutsche Verwaltungsverfahrensrecht finden keine Anwendung.
Ach so, der obige Beitrag ist KEIN Aprilscherz.