Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 28.2.2014 den Bau des Wasserbeckens auf dem Tempelhofer Feld gestoppt. Damit ist die gesamte Parkplanung des Senats in Frage gestellt.
Aktive der Bürgerinitiative 100% Tempelhofer Feld hatten gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz durch unzählige Akteneinsichten die für die Klagevorbereitung entscheidende Unterlagen gesichtet und dem BUND Berlin zur Verfügung gestellt.
Aus der Presseerklärung des BUND: Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute (28.2.) die aufschiebende Wirkung der Klage des Berliner Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die umstrittene Baugenehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für den Bau des Wasserbeckens, der geplanten Aufschüttung einer „Landform“ zwischen den beiden Landebahnen und den Bau eines Rundweges auf dem Tempelhofer Feld angeordnet.
Der BUND Berlin hatte im November Klage gegen die Bauvorhaben eingereicht, da die im Umwelt- und Planungsrecht vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung von Alternativen missachtet worden sei und insbesondere Landform und Rundweg zu gravierenden Eingriffe in wertvolle und gesetzlich geschützte Biotope führen würden.
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin e.V.: „Mit dem heutigen Beschluss bestätigt das Gericht unsere grundlegende Kritik an der Parkplanung für das Tempelhofer Feld. Die für Umwelt und Naturschutz zuständige Oberste Landesbehörde missachtete mit ihrer Baugenehmigung die Vorgaben aus dem Umwelt-, Planungs- und Naturschutzrecht, um den umstrittenen landschaftsarchitektonischen Entwurf für die Parkplanung zu realisieren.“
Quelle: Bürgerinitiative 100% Tempelhofer Feld
Hintergrund
Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes –
Amtliche Fassung des THF-Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Felds
Präsentation zum Tempelhofer Feld
Film zum Volksbegehren, das erfolgreich zum Volksentscheid am 15. Mai 2014 führte
Material für ein JA beim Volksentscheid: Flublätter, Plakate, PP-Präsentation u.a.m.