Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel beschloss in seiner Sitzung am 03.04.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) liegen mit Begründung vom 30.04.2014 bis zum 30.05.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss in den Schaukästen auf dem Flur vor dem Zimmer 462b (Plankammer) öffentlich aus. Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Stellungnahme (Anregungen, Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Sie können die Pläne hier aufrufen:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 1005 „ehemalige Christ-König-Kirche“ für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, Schönkirchener Straße, Strohredder, Steertsraderedder, Grundstücke Steertsraderedder 4 und Schönkirchener Straße 65
Entwurf Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) für das Baugebiet Kiel-Dietrichsdorf, beiderseits der Schönkirchener Straße, zwischen den Straßen Strohredder und Steertsraderedder, westlich der Flurstücke 33/10, 36/3, nördlich der Grundstücke am Scharweg sowie der Grundstücke Schönkirchener Straße 60 und 68
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Zeit liegen keine Pläne aus.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.