Versammlung bei der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ im Stuttgarter Schlossgarten wurde nicht rechtswirksam aufgelöst Quelle
Das Landgericht Stuttgart hat gestern in einem Berufungsverfahren zwei S21-Gegner vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Die Aktivisten, die bei ROBIN WOOD und den Parkschützern aktiv sind, hatten am 15. Februar 2012 an der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ teilgenommen, um gegen die unmittelbar bevorstehende Zerstörung des Schlossgartens für das Bahn- und Immobilienprojekt Stuttgart21 zu protestieren. Die beiden hatten sich an einem im tiefgefrorenen Boden liegenden Betonblock festgemacht. Dadurch – so der Vorwurf – hätten sie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Das Urteil könnte Auswirkungen auch auf andere Verfahren haben. Denn der Richter stellte fest, dass die Versammlung der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ nicht rechtswirksam aufgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil in Revision gehen.
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