Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 28.11.2014 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Auf Grund des Beschlusses des Bauausschusses vom 03.04.2014 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“ für den Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich Wulfsbrook 28 – 40, nördlich Hamburger Chaussee 138 – 152 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Auf dem Gelände der Pumpenfabrik EDUR zwischen Hamburger Chaussee und Wulfsbrook ist die Errichtung von Geschosswohnungsbau mit circa 100 Wohneinheiten geplant.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1006V „Wulfsbrook“ liegt in der Zeit vom 17.11.2014 bis zum 28.11.2014 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen vor Zimmer 462a zur Einsichtnahme aus. In der Sitzung des Ortsbeirates Hassee/Vieburg am Dienstag, dem 18.11.2014, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1006V der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sitzung findet um 19:30 Uhr in der Stiftung Drachensee, Hamburger Chaussee 221, 24113 Kiel, statt.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Zeit liegen keine Pläne aus.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.