Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 19.12.2014 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Auf Grund des Beschlusses des Bauausschusses vom 08.08.2013 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“ für den Stadtteil Kiel-Düsternbrook, Baugebiet: Düsternbrooker Weg, Reventlowwiese, Kiellinie, Schwanenwegwiese.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“ liegt in der Zeit vom 08.12.2014 bis zum 19.12.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, während der allgemeinen Dienstzeiten in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (4. Geschoss) zur Einsichtnahme aus. In der Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook am Mittwoch, dem 10.12.2014, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1004 „Vereinsheime Kiellinie“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sitzung findet um 19:30 Uhr im Altenzentrum St. Nicolai, Lehmberg 24, 24105 Kiel, statt.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.