Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 23.1.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 944 Teil II „Gewerbegebiet Steekberg“ für das Baugebiet Kiel-Suchsdorf, Steenbeker Weg, südliche Grenze des Grundstücks Steekberg 1, Bundesbahn liegt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 12.01.2015 bis zum 23.01.2015 zur Einsichtnahme aus.
Der Vorentwurf wird der Öffentlichkeit am Mittwoch, dem 13.01.2015, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Suchsdorf vorgestellt. Die Sitzung findet um 19:30 Uhr im Vereinsheim Suchsdorfer SV, Alter Steenbeker Weg 24, 24107 Kiel statt.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.