Quelle Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat heute über eine Klage auf Einsichtnahme in ein Grundstückswertgutachten entschieden, das im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs in Kiel erstellt wurde.
Der Investor plant im Kieler Stadtgebiet die Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebs. Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) hatte im Auftrag der Stadt Kiel vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Grundstückswertgutachtens beauftragt. Der Investor kaufte von der Stadt das Grundstück auf Grundlage des Wertgutachtens. Der Grundstückskaufvertrag ist in einer sog. „gläsernen Akte“ im Internet einsehbar.
Im Rahmen der gläsernen Akte sind Teile des Vertrages geschwärzt. Zudem wird auf das nicht veröffentlichte Wertgutachten verwiesen. Der Kläger, eine Privatperson, möchte gestützt auf das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Schleswig-Holstein das Grundstückswertgutachten einsehen. Die Stadt Kiel lehnte dies unter Berufung auf den Schutz privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors) ab.
Das Verwaltungsgericht ist dieser Argumentation in seiner heutigen Entscheidung nicht gefolgt. Nach der kurzen mündlichen Urteilsbegründung sind die geltend gemachten privaten Belange in Gestalt der Geschäftsgeheimnisse der beigeladenen Grundstücksgesellschaft nicht erkennbar, da die Kenntnis des nach objektiven Kriterien erstellten Wertgutachtens nicht den Zugang zu exklusivem kaufmännischen Wissen eröffnet, das bei Bekanntwerden die Wettbewerbsposition des Unternehmens beeinträchtigen könnte.
Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt werden (Aktenzeichen 8 A 8/14).
Redaktionelle Anmerkung: Der extrem niedrige Verkaufspreis wurde von WIR in Kiel schon vor Jahren als versteckte Subvention für die Krieger-Gruppe (Möbel Kraft, Sconto, Höffner…) gewertet und in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, warum denn die Stadt das Grundstück nicht meistbietend versteigert, wenn der Verkaufserlös ein wichtiges Argument ist. Es ist schön, dass sich ein Unternehmer aus Schwentinental gefunden hat, der diesen Zusammenhang juristisch aufgegriffen und heute vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich war.