Quelle: Brokdorf akut
Sammeleinwendung betreffend den Antrag zum Bau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Stoffe (LasmA) und den Antrag zur Stilllegung und Abbau des AKW Brunsbüttel
Mir als Einwender/Einwenderin ist es unmöglich zu beurteilen, ob ich durch den geplanten Abriss des AKW Brunsbüttel in meinen Rechten verletzt werde; denn es wird kein Gutachten über die zu erwartende Strahlenbelastung vorgelegt und im Antrag fehlt ein radiologisches Gesamtkataster,
aus dem sich ergibt, welche radioaktiven Stoffe in welcher Höhe im AKW Brunsbüttel vorhanden sind, welche Atomabfallstoffströme zu erwarten sind und wo und wie der Atommüll entsorgt werden soll. Es wird nicht angegeben, zu welchen Anteilen der Atommüll in die Luft, in die Elbe, in das ebenfalls beantragte Atommülllager, auf (welche?) Deponien oder als sog. „freigemessene“ Baustoffe und Schrott in die Umwelt entsorgt werden soll.
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