Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 20.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 23.03.2015 die Entwürfe der folgenden Bebauungspläne bzw. ihrer teilweisen Aufhebung beschlossen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 999V „Schlossquartier“ im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet Schlossstraße, Burgstraße, Eggerstedtstraße, Flämische Straße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 822 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Alter Markt, Dänische Straße, Burgstraße und Eggerstedtstraße
teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 975 im Stadtteil Kiel-Altstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße und Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7 – 11
Die Entwürfe liegen mit Begründung vom 20.04.2015 bis zum 20.05.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur zwischen den Zimmern 487 und 490a/b öffentlich aus.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.