Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 12.5. bis zum 15.06.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 19.03.2015 erneut den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet Kiel-Schreventeich, zwischen Knooper Weg, Lessingplatz und Goethestraße einschließlich der Humboldtstraße beschlossen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat zuvor in der Sitzung am 05.03.2015 erneut den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 978 „Stadtwerke – Knooper Weg“ im Stadtteil Kiel- Schreventeich für das Baugebiet Kiel-Schreventeich, zwischen Knooper Weg, Humboldtstraße, Goethestraße und Lessingplatz beschlossen.
Die Entwürfe liegen mit Begründung vom 12.05.2015 bis zum 15.06.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.