Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, als ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Leitlinien zur Ansiedlungen von Vergnügungsstätten in Kiel aufzustellen. Der Entwurf der Vergnügungsstättenleitlinien liegt vom 01.06.2015 bis zum 01.07.2015 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen auf dem Flur vor Zimmer 462b, öffentlich aus. Stellungnahmen zu diesen Leitlinien können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt Kiel, der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel, vorgebracht werden.
Der Entwurf der Vergnügungsstättenleitlinien kann hier aufgerufen werden:
Leitlinien zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten
Vergnügungsstättenleitlinien Plan 1
Vergnügungsstättenleitlinien Plan 2
Vergnügungsstättenleitlinien Plan 3