Die schleswig-holsteinische Kommunalverfassung (Gemeindeordnung, GO) regelt die Möglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner in Sitzungen der kommunalen Selbstverwaltungsgremien (Kommunalparlamente und deren Ausschüsse) Fragen zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Während es für die Sitzungen des Kommunalparlaments eine Muss-Vorschrift ist, schwächelt der Gesetzgeber in demokratischer Hinsicht bei den Ausschüssen: Hier stellt er es den Ausschüssen frei eine Fragestunde abzuhalten. Diese Regelung ist grenzwertig, weil sie die Muss-Vorschrift massiv entwertet: Während die eigentliche fachliche Diskussion i.d.R. in den Ausschüssen stattfindet, sind Entscheidungen zum Zeitpunkt der Beratung im Kommunalparlament oftmals schon gefallen und eine Diskussion findet eher pro forma statt. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein verzichten komplett auf auf die Einwirkungsmöglichkeiten für EinwohnerInnen in den Ausschüssen – allen voran die Landeshauptstadt Kiel. Ungut für die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern ist zum Beispiel auch die in Kiel geltende Vorschrift, Fragen schriftlich mit einer Frist von drei Tagen einreichen zu müssen – das behindert eine aktive Teilnahme massiv. Nachfolgend finden Sie die Textdokumentation des § 16c der GO sowie einen Auszug aus der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der LH Kiel, die in § 10 die Einwohnerfragestunde regelt.
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Tag: 11. Juli 2015
Helfertreffen zum Bürgerbegehren Katzheide in Kiel am 13.7.
Am Montag um 18.30 Uhr findet das nächste Helfertreffen für Katzheide statt. Alle, die Unterschriftblätter haben wollen oder sonstige Hilfe beim Bürgerbegehren leisten wollen, sind herzlich eingeladen. 13. Juli 2015 18.30h Sozialkirche, Stoschstraße 52, 24143 Kiel. Das Treffen dient auch dem Kennenlernen und dem Austausch. Außerdem werden Fragen zum aktuellen Stand beantwortet. Gerne könnt ihr auch schon ausgefüllte Unterschriftenformulare abgeben.