Quelle.Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltung der Stadt Kiel wegen Verstoßes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft im Rahmen des Kaufvertrages „Möbel Kraft“
Am 4.8. haben 3 Kieler Bürger die Beschwerde eingereicht, das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet am 5.8. darüber. Sie fußt auf folgenden Punkten:
1. Es hat keine Preisbildung unter Angebot und Nachfrage, kein Investorenauswahlverfahren und keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden, obwohl in den Jahren zuvor und danach nachweislich Interessenten für eine Möbelmarktansiedlung vorhanden waren;
2. das vorgelegte Verkehrswertgutachten wurde von einem mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertrauten Gutachter erstellt statt durch den lokalen Gutachterausschuss;
3. anders als im Ratsbeschluss beabsichtigt und im Kaufvertrag festgehalten berücksichtigt der durch das Verkehrswertgutachten ermittelte Kaufpreis im Nachzahlungsbetrag nicht den zum Zeitpunkt des Bebauungsplanbeschlusses bestehenden Wert des Geländes, sondern mindert den Wert aufgrund von städtebaulichen Verträgen und sonstigen Verpflichtungen;
4. die Ratsversammlung als Organ der Selbstverwaltung wurde im Rahmen des Antrags auf Zustimmung zum Kaufvertrag seitens der Verwaltung nicht auf diese Diskrepanz (siehe 3.) hingewiesen; das Wertgutachten war nicht Teil der dazugehörigen, vertraulichen Sitzungsunterlagen;
5. der Wertgutachter nimmt Abzüge an vergleichbaren Bodenrichtwerten der Stadt Kiel vor, deren Begründung nicht nachvollziehbar erscheint. Hier hätte ein Zweitgutachten angefordert werden müssen.
Vollständiger Text der Beschwerde: Kommunalaufsichtsbeschwerde Kaufvertrag Möbel Kraft