Gute Nachrichten aus dem schleswig-holsteinischen Innenministerium: Die Kommunalaufsichtsbehörde hat heute die Verfahrensbeteilgten (Vertretungsberechtigte des Begehrens und die Landeshauptstadt Kiel) zur schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung aufgefordert. Die Aufsichtsbehörde formuliert darin: Meine vorläufige Prüfung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde (…) hat ergeben, dass das Bürgerbegehren den Anforderungen (…) entspricht und daher zulässig sein dürfte, sofern das (…) erforderliche Quorum von mindestens 4 % der Stimmberechtigten erreicht wird.
Zwar steht die eigentliche Prüfung noch aus – gleichwohl kann man von einer Vorentscheidung sprechen.
Reissleine könnte nur sein, dass die Landeshauptstadt oder die Vertretungsberechtigten Argumente vorbringen, die die Kommunalaufsicht zu einer Änderung ihrer Meinung bewegt. Das ist jedoch relativ unwahrscheinlich. Ebenso sollten die knapp 8.000 notwendigen Unterschriften erreicht sein – es wurden rund 11.600 Unterschriften eingereicht. Die LH Kiel prüft derzeit die Unterschriften auf ihre Gültigkeit. Das Bürgerbegehren hat damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Bürgerentscheid genommen.
Innenministerium: Bürgerbegehren Erhalt Katzheide voraussichtlich zulässig weiterlesen