Zu drei Bauleitplan-Entwürfen in der Kieler Innenstadt findet in Kürze die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im wesentlichen will der Bauauschuss mit ihnen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (z.B. Discotheken, Spielhallen, Wettlokale, Nachtlokale, Stripteasebars) sowie Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros ausschließen.
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine, Unternehmen… können vom 19.10. bis zum 30.10.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Auf Grund des Beschlusses des Bauausschusses vom 11.04.2013 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ für das Baugebiet Kiel-Vorstadt, zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße.
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