Pressemitteilung des NABU: Etappensieg im Kampf gegen Windpark im Schreiadlergebiet: Verwaltungsgericht Schwerin gibt Antrag des NABU statt – vorerst kein Baubeginn
Der NABU hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windkraftanlagen bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2015 stattgegeben und damit den Baubeginn der Anlagen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt.
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