Kein Aprilscherz: Sozial-geschichtete Zufallsstichproben-Bürgerbeteiligung in Kiel

Kiel - hier läuft alles transparent
Kiel – hier läuft alles transparent
Quelle: WIR in Kiel. Obwohl von OB Ulf Kämpfer am 1. April auf Fb veröffentlicht – kein Aprilscherz: Die acht Plätze für Bürger*innen in der Arbeitsgruppe sollen nach sozial geschichteten Kriterien per Zufallsprinzip ausgewählt werden (AG für Entwicklung verbindlicher Leitlinien für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Landeshauptstadt Kiel). Sie sitzen nach dem Antrag des OB je 8 Mitgliedern der höchsten Verwaltung und der Ratsversammlungs-Fraktionen gegenüber.
Wo waren die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen in Kiel?
Einzig angemessen wäre eine Einwohner*innenversammlung, Open-Space-Räume… und die Möglichkeit Verfahren und Inhalte zu diskutieren. Vorher sollte keine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung stattfinden.
Am besten wäre, wenn OB Kämpfer (SPD) seine Vorlage zurückzieht.

Wenn die Bürger*innenauswahl per Zufallsprinzip sozial geschichtet erfolgt, so sollte dieses Verfahren dann bitte auch angewendet auf die Kieler Ratsversammlung und auf die Verwaltung! Sich bewerbende Verwaltungsmitglieder dürften keinerlei Diskriminierungen ausgesetzt werden. Sie wären in ihrer Mitarbeit frei und nicht dem Dienstweg unterstellt.

WIR in Kiel suchen nach Menschen, die Interesse an einem Bürgerbegehren zur Demokratie in Kiel haben – bitte melden bei info@wirinkiel.net. Es liegen schon interessante Vorschläge vor.

Textdokumentation von kiel.de
Drucksache – 0127/2016

Entwicklung verbindlicher Leitlinien für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Landeshauptstadt Kiel
Status: öffentlich Drucksache-Art: Beschlussvorlage
Federführend: Pressereferat (Der Oberbürgermeister)
Beratungsfolge:

Hauptausschuss
13.04.2016 Sitzung des Hauptausschusses
Ratsversammlung

Antrag:

Die Ratsversammlung stimmt dem geplanten Prozessablauf zur Entwicklung von verbindlichen Leitlinien für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu, der folgende Eckdaten umfasst:
Die Leitlinien werden in einem trialogischen Prozess erarbeitet von einer Arbeitsgruppe, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen, der Stadtverwaltung und Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengesetzt ist.
Ein externes Büro wird nach Ausschreibung beauftragt, ein detailliertes Konzept für den gesamten Prozess zu entwerfen und den Prozess zu begleiten.
Die so erarbeiteten Leitlinien werden der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Ausgangslage:

Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 22.08.2013 „Eckpunktepapier zur BürgerInnen-Kommune“ (Drs. 0385/2013) wurde der weitere Kurs der Verwaltung zur Umsetzung einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgesteckt. Ziel ist, die Bevölkerung noch besser in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Hierbei sollen geplante Vorhaben der Stadt noch breiter bekanntgemacht und die Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt bzw. eine Beteiligung angeregt werden. Die angestrebte Leitlinie bietet die Chance, zu verlässlichen Regeln zu kommen und Öffentlichkeitsbeteiligung als festen Bestandteil von städtischen Planungen zu definieren. Das Eckpunktepapier und somit der geplante Leitlinienprozess beziehen sich ausschließlich auf gesetzlich nicht vorgeschriebene Beteiligungsverfahren. Die Landeshauptstadt Kiel beschreitet als erste Stadt Schleswig-Holsteins diesen Weg hin zu einer vielfältigeren kommunalen Demokratie.

Kernpunkt des Prozesses soll der Aufbau eines internetbasierten Öffentlichkeitsportals mit einer Vorhabenliste sein, die über alle wichtigen Projekte der Stadt informiert. Die Ratsversammlung soll dann auf Anregung von Einwohnerinnen und Einwohnern, der Verwaltung oder der Politik entscheiden, für welche Projekte eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll.

Für die konkrete Umsetzung des Eckpunktepapiers sind noch viele Fragen zu klären. So ist beispielsweise zu konkretisieren, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste kommen, ab welchem Zeitpunkt die Öffentlichkeit über geplante wichtige Vorhaben zu informieren ist und wann und in welcher Form von der Öffentlichkeit eine Beteiligung eingefordert werden kann.

Nach einem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und im Netzwerk Bürgerbeteiligung der Stiftung Mitarbeit ist deutlich geworden, dass eine verbindliche, in der Ratsversammlung beschlossene Leitlinie hierfür die beste Grundlage ist. Mit dem geplanten Leitlinienprozess soll Bürgerbeteiligung für alle betroffenen Akteursgruppen (Politik, Verwaltung und Einwohnerinnen und Einwohner) strukturierter, transparenter und verbindlicher durchgeführt werden und damit zu einer Erhöhung der Qualität von Beteiligungsverfahren beitragen. Damit soll das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner in die Politik gestärkt und der Verwaltung mehr Planungssicherheit gegeben werden. Ziel ist es, ein eigenes Kieler Modell für Bürgerbeteiligung zu entwickeln.

II. Geplanter Prozessablauf:

Die Meilensteine des geplanten Prozessablaufs wurden in Workshops mit der Steuerungsebene der Stadtverwaltung im Frühjahr 2015 erarbeitet. In Anlehnung an ähnliche Prozesse in Bonn und Heidelberg bietet sich an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die paritätisch zusammengesetzt ist aus jeweils acht Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen, der Verwaltung und Vertreterinnen und Vertretern der Öffentlichkeit. Die zu erarbeitenden Leitlinien sollen später von allen betroffenen Akteursgruppen mitgetragen werden. Daher ist es sinnvoll, diese Gruppen von Anfang an in den Prozess einzubeziehen.

Eine Größe der Arbeitsgruppe von maximal 24 Mitgliedern ist nach der Beratung durch die Stiftung Mitarbeit das größtmögliche Gremium, das ein effektives Arbeiten sicherstellt. Die beiden größten Ratsfraktionen sollen jeweils zwei Mitglieder, möglichst ein männliches und ein weibliches, entsenden. Die anderen Fraktionen entsenden jeweils ein Mitglied.

Grundlage für die Auswahl der acht Einwohnerinnen und Einwohner wird ein öffentliches Bewerbungsverfahren sein, mit dem die Interessierten insgesamt ermittelt werden. Aus diesem Kreis werden dann die acht Mitglieder der AG Leitlinie nach sozial geschichteten Kriterien per Zufallsprinzip ausgewählt.

Die acht Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kommen aus der Steuerungsebene aller Dezernate sowie des OB-Büros. Vorgesehen ist außerdem jeweils ein Platz für die Leitung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen, des Stadtplanungsamtes und der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Ein besonderes Augenmerk gilt in dem gesamten Prozess den 18 Ortsbeiräten, die als Mittlerinnen zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadtteile und der Ratsversammlung sowie der Stadtverwaltung eine wichtige Rolle spielen. Daher wird die Leitung des Büros des Stadtpräsidenten die AG Leitlinien mit beratender Stimme begleiten.

Die Mitarbeit der acht teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) in der Fassung der Nachtragssatzung vom 20.06.2013.

Es ist geplant, dass nach einer öffentlichen Kick-Off-Veranstaltung der Leitlinienprozess im 1. Halbjahr 2016 startet und voraussichtlich im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Die Ergebnisse sollen anschließend in eine Beschlussvorlage für die Ratsversammlung münden, die über die erarbeiteten Leitlinien entscheidet. Diese sollen dann zukünftig Grundlage für alle Bürgerbeteiligungsverfahren der Landeshauptstadt sein. Der eingeplante Zeitrahmen resultiert aus Erfahrungen von Leitlinienprozessen anderer Städte.

Bei der geplanten Auftakt- oder Kick-off-Veranstaltung werden die Einwohnerinnen und Einwohner, Verwaltung und Politik über den Sachstand und den weiteren Prozess informiert. Es folgen mehrere Termine mit der Arbeitsgruppe sowie eine Abschlussveranstaltung. Bei dieser soll das Ergebnis öffentlich diskutiert und nach evtl. Überarbeitung in geeigneter Form den Einwohnerinnen und Einwohnern präsentiert werden. Nach Erfahrungen in anderen Städten werden voraussichtlich etwa 12 Arbeitsgruppentermine zu etwa 3 ¼ Stunden und ca. drei Workshops zu etwa 7 Stunden erforderlich sein.

Während des Prozesses sollen ggf. weitere Personen einbezogen werden, z. B. eine Verwaltungs-AG mit weiteren betroffenen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Beiräte und Mitbestimmungsgremien. Zwischenergebnisse und abschließende Ergebnisse des Leitlinienprozesses sollen vom beauftragten Büro in geeigneter Form für die städtischen Gremien (z.B. Hauptausschuss, Ratsversammlung, Beiräte) aufbereitet und ggf. auf Wunsch der Auftraggeberin in Sitzungen vorgestellt werden. Dabei werden insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Beteiligung durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung festgeschrieben ist, als Zielgruppe berücksichtigt. Der erste direkt gewählte Kieler Kinder- und Jugendbeirat ist daher ein wichtiger Ratgeber im Leitlinienprozess.

Der Leitlinienprozess wird wissenschaftlich durch das Institut für Sozialwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr. Martin und Dr. Knelangen, begleitet.

Die Ausschreibung (Freihändige Vergabe nach Preisumfrage, Analogverfahren nach VOF) für die Begleitung durch ein externes Büro, das über Erfahrung mit dem Thema Bürgerbeteiligung verfügt, wurde im Dezember 2015 durchgeführt. Es wurden fünf Büros bzw. Institutionen mit Abgabefrist bis 05.02.2016 gebeten, ein Angebot abzugeben. Drei Angebote sind eingegangen und werden derzeit geprüft. In den Ausschreibungsunterlagen ist enthalten, dass der Zuschlag vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsversammlung zum geplanten Prozessablauf (d.h. durch diese Beschlussvorlage) erteilt wird.

Finanzierung:
Die Finanzierung des Leitlinienprozesses ist durch eingeplante Haushaltsmittel für die Umsetzung des Eckpunktepapiers in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 mit jeweils 40.000 € sichergestellt.

Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister