NABU-Mustereinwendung gegen feste Fehmarnbeltquerung

Auf dem Weg nach Fehmarn...
Auf dem Weg nach Fehmarn…
Quelle: NABU SH
Bis 26. August 2016 Einwände bei der Planfeststellungsbehörde einreichen!

Der staatseigene Konzern Femern A/S hält daran fest, einen Absenktunnel zwischen Fehmarn und der dänische Insel Lolland zu bauen und hat nachgebesserte Projektpläne eingereicht. Der NABU stellt eine Muster-Einwendung für Gegner des Vorhabens zur Verfügung.

Die Unterlagen von Femern A/S weisen immer noch erhebliche Mängel auf und lassen die Kritikpunkte der Gegner unbeantwortet. Weiterhin wird der Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland als einzige Begründung für das Projekt aufgeführt. Immer noch gibt es keine überzeugende Darstellung eines Bedarfs für den Tunnel, die Verkehrsprognosen sind uneinheitlich und schon vorhandene Alternativrouten werden nicht berücksichtigt. Eine Verlängerung der Bauzeit wird ohne eine zusätzliche Bewertung der ökologischen Auswirkungen beantragt und noch immer werden die negativen Folgen für Schweinswale nur unzureichend ermittelt.

Fehmarnsundbrücke
Fehmarnsundbrücke
Unterlagen vor Ort und im Internet
Noch bis 12. August 2016 liegen in zwölf Dienststellen in Schleswig-Holstein und einer in Mecklenburg-Vorpommern (Burg auf Fehmarn, Oldenburg (getrennt für Stadt und Amt), Lensahn, Schönwalde am Bungsberg, Neustadt, Scharbeutz, Ratekau, Timmendorfer Strand, Bad Schwartau, Lübeck, Kiel und Schwerin) in 26 Aktenordnern die nachgebesserten Projektpläne zur erneuten Einsicht offen. Die Unterlagen sind auch im Internet einsehbar. Bis 26. August 2016 können Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände an die Planfeststellungsbehörde übermitteln. Der NABU erstellt derzeit eine umfassende und kritische Stellungnahme und wird diese an die schleswig-holsteinische Landesbehörde übergeben. Darüber hinaus ist jede Bürgerin und jeder Bürger aufgefordert, sich gegen dieses irrwitzige Projekt zu wenden.

Da die 15.000 Seiten Planänderungsunterlagen nicht für jeden sofort durchschaubar sind, hat der NABU zusammen mit seinen Fachgutachtern, seinem Anwalt und einem breiten Netzwerk an Gegnern des Projekts die wichtigsten Argumente in einem Musterbrief zur Einwendung gegen das geplante Vorhaben zusammengestellt. Wir empfehlen trotzdem, das Muster in jedem Fall individuell und möglichst umfangreich zu ergänzen.

Die Mustereinwendung ist nur eine Arbeitshilfe und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit für sich beanspruchen. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Verwendung des Musters kann daher auch keine Haftungsansprüche des NABU-Bundesverbands, des NABU Schleswig-Holstein oder der Kanzlei Mohr & Partner Ihnen gegenüber begründen.

Bitte Bedienungsanleitung nutzen!
Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung zur Mustereinwendung sorgfältig und erstellen Sie dann Ihren individuellen Einwand. Den können Sie dann bis 26. August 2016 in einer der Dienststellen, wo die Pläne ausliegen, abgeben oder einfach per Post absenden. Wichtig ist, dass Ihr Einwand am 26. August eingegangen sein muss, um berücksichtigt zu werden!

Ihre Einwendung zum download!
53 KB – Mustereinwendung gegen die feste Fehmarnbelt-Querung (doc-Format)
0.3 MB – Mustereinwendung gegen die feste Fehmarnbelt-Querung (pdf-Format)
0.2 MB – Hinweise für die Nutzung der Vorlagen (pdf-Format)