Diese Beton-Blockstufen und der Weg aus Betonplatten (50x50x5 cm) sind nach einigen Jahren Benutzung „gewandert“. Grund ist eine fehlende Betonrückenstütze, die Weg und Treppe seitlich abstützen, um die Scherkräfte durch Benutzung abzufangen.
Neben der Benutzung als (nicht barrierefreier) Fußweg spielt beim „Wandern“ hier auch der Wurzeldruck durch die Umgebungsvegetation, vor allem des Großbaumes Silber-Pappel (Populus alba agg.), eine wichtige Rolle. Die hier ungewollte starke Begrünung der Fugen (z.B. durch Löwenzahn, Taraxacum officinale agg.) führt zu einer Vergrößerung des Unfallrisikos. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen wird auch gesteigert durch die Breite der Fugen und ein „Abkippeln“ der Gehwegplatten und sogar der Blockstufen, wodurch Stolperkanten entstehen.
Für den Eigner solcher Flächen (hier wahrscheinlich das Land Schleswig-Holstein; Weg zum Uni-Sportplatz) besteht ein Haftungsrisiko. Bei einem Unfall wäre es kaum nachzuweisen, dass man hier der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, da die Mängel offensichtlich sind und die Höhenversprünge zum Teil über 2 cm betragen. Unverständlich, dass bei einem vergleichsweise intensiv genutzten Weg auf die seitliche Abstützung verzichtet wurde. Selbst wenn sie in der damaligen Ausschreibung nicht enthalten gewesen wäre, hätte ein ausführendes Unternehmen Bedenken anmelden müssen, da ein solcher Wege- bzw. Stufenbau nicht fachgerecht ist. Spätestens bei der Abnahme der Fläche hätte der Fehler auffallen müssen und eine Nachbesserung wäre vergleichsweise einfach möglich gewesen.