Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.
ROBIN WOOD lehnt die Novelle zum Atomgesetz in Sachen Atommülllager Asse II in der jetzigen Fassung ab. Das stellte Thomas Erbe, Sprecher der Fachgruppe Energie von ROBIN WOOD, gestern auf einer Pressekonferenz des „Asse II Koordinationskreises“ (A2K) in Hannover fest. Die Novelle wird morgen auf Initiative der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestag behandelt. Der A2K ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Vereinen und Personen aus der Region rund um die Asse. In der dortigen einsturzgefährdeten Schachtanlage lagern rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll.
Mit der Einfügung eines Paragrafen 57b ins Atomgesetz soll die Asse II atomrechtlich als Endlager definiert werden. Grundsätzlich sind für die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers in Deutschland ein Planfeststellungsverfahren und ein Langzeitsicherheitsnachweis erforderlich. Beides hat es bei der Asse jedoch nicht gegeben.
„Mit einem Federstrich soll der Bundestag dafür sorgen, dass umfassende Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern ignoriert und Sicherheitsanforderungen an die Genehmigung eines Atommülllagers außer Kraft gesetzt werden“, kritisiert Erbe. Stimmt der Bundestag der Novelle zu, könnte dies dazu führen, dass der Atommüll – trotz aller Sicherheitsprobleme – endgültig in der Asse bleibt. Würde hingegen das bislang geltende Atomrecht angewandt, wäre klar, dass die Asse als Endlager nicht taugt und der dortige Atommüll rausgeholt werden müsste. Diese Notwendigkeit bestünde nach der vorgeschlagenen Änderung des Atomgesetzes nicht mehr.
Das Vorgehen ist nicht neu. Auf ähnliche Weise ist bereits das marode Atommülllager Morsleben per Gesetzesakt anerkannt worden. Obwohl bekannt war, dass es gravierende Sicherheitsmängel (Wassereinbrüche, Einsturzgefahr der Einlagerungskammern) in dem von der DDR übernommenen Lager gab, hatte die Bundesregierung unter Führung der damaligen Umweltministerin Angela Merkel Morsleben schlicht per Rechtsakt zum Endlager erklärt. Jahrelang ist von deutschen AKW-Betreibern der leicht- und mittelradioaktive Atommüll in Morsleben versenkt worden. 1998 wurde Morsleben aufgrund einer erfolgreichen Klage geschlossen. Im Jahr 2001 kam es zu einem schweren Unfall, bei dem über 5.000 Tonnen Salzgestein aus einer Kammerdecke stürzten. Die Rettungsmaßnahmen dauern bis heute an.
„Die dauerhafte Lagerung von Atommüll wird in Deutschland bislang nur im Rahmen von Notstandsgesetzen betrieben. Gegen alle Sicherheitsbedenken und rechtlichen Anforderungen soll nun nach der Lex Morsleben mit einer Lex Asse das Atommüllproblem geregelt werden. Das lässt auch für die Zukunft Böses ahnen. Es ist offenkundig, dass es Teilen der Bundesregierung und der Atomwirtschaft bei der Lagerung von hochradioaktivem Atommüll nicht in erster Linie um die Sicherheit geht. So wird die Suche nach Standorten für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktivem Atommüll – trotz zahlreicher Sicherheitsdefizite in Gorleben – schlicht mit dem Hinweis auf zu hohe Kosten blockiert“, so Thomas Erbe.
Wenn Betreiber und Regierung angesichts der verheerenden Situation in der Asse II immer wieder beteuern, sie täten alles, um Vertrauen zurück zu gewinnen, dann ist die geplante Änderung des Atomgesetzes dazu absolut kein geeigneter Beitrag.