Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND dokumentiert.
Entlastet werden dürfen ausschließlich sauberste Autos
Berlin: In den Diskussionen um die Ausgestaltung der CO2-bezogenen Kfz-Steuer hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Vorschläge aus dem Bundesfinanzministerium als „eine bewusste Bevorzugung der Hersteller von Spritfressern“ bezeichnet. Der vorgesehene Mix aus hubraum- und schadstoffbezogenen Komponenten bei der Berechnung der Kfz-Steuer verwirre potentielle Autokunden nur. Völlig inakzeptabel sei die Absicht, Benziner mit einem Hubraum von größer als 2,5 Litern und Diesel-Pkw mit einem Hubraum von größer als drei Litern hubraumbezogen nicht stärker zu besteuern. Autos mit hochvolumigen Motoren und entsprechend höherem Spritverbrauch würden auf diese Weise belohnt. Der Umweltverband verlangte die Rückkehr zum Modell einer rein C02-bezogenen Kfz-Steuer, wie es auch im zweiten Konjunkturpaket angekündigt worden sei.
„Das längst überfällige Vorhaben der Bundesregierung, die Steuersätze für Autos an die Höhe des Schadstoffausstoßes zu knüpfen, darf nicht länger Spielball der Autolobby sein. Wenn es tatsächlich so kommt wie derzeit kolportiert, dass Spritfresserautos künftig weniger Steuern zahlen als heute, sollten sowohl Umweltminister Sigmar Gabriel als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel das Wort Klimaschutz nie wieder in den Mund nehmen“, sagte der Direktor Politik des BUND, Olaf Bandt.
Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von über 100 Gramm pro Kilometer sollten entsprechend einem Modell des BUND mit stufenweise steigenden Steuersätzen belastet werden. Neuwagen sollten völlig von der Steuer befreit werden, wenn deren Kohlendioxid-Ausstoß unter 100 Gramm liege. Im Gegensatz zu den derzeit diskutierten Vorschlägen aus dem Bundesfinanzministerium würden die sparsamsten Neufahrzeuge so stärker entlastet und weniger sparsame ihrem tatsächlichen Spritverbrauch entsprechend höher besteuert.
Das vom BUND vorgeschlagene 5-stufige Kfz-Steuerkonzept sieht im Detail folgendermaßen aus: Bis zu einer CO2-Emission von 100 Gramm pro Kilometer gilt Steuerfreiheit. Zwischen 100 und 120 Gramm pro Kilometer werden Benzin-Pkw mit 50 Cent, Diesel-Pkw mit fünf Euro pro zusätzliches Gramm besteuert. Zwischen 120 und 160 werden bei Benzinern zwei Euro und bei Diesel-Pkw 7,50 Euro pro Zusatzgramm fällig. Zwischen 160 und 180 Gramm kostet jedes zusätzliche Gramm bei Benzinern fünf Euro, bei Diesel-Pkw 12,50 Euro. Zwischen 180 und 200 Gramm werden Benziner mit 7,50 Euro und Dieselfahrzeuge mit 15 Euro pro Zusatzgramm zur Kasse gebeten. In der sechsten Stufe bei einem CO2-Ausstoß über 200 Gramm pro Kilometer kostet ein zusätzliches Gramm bei Benzinern zehn und bei Diesel-Pkw 17,50 Euro.
Für einen benzingetriebenen VW-Golf 1.4 mit einem CO2-Ausstoß von 166 Gramm pro Kilometer würde die Steuer von derzeit 94 auf 120 Euro steigen. Beim Geländewagen Mercedes-ML-350-Benziner mit einem CO2-Ausstoß von 305 Gramm pro Kilometer würde die Steuer von heute 256 auf dann 1390 Euro angehoben. Beim besonders sparsamen Smart-fortwo-Benzin-Pkw, der pro Kilometer 112 Gramm CO2- ausstößt, würde die Steuer von derzeit 54 auf lediglich sechs Euro sinken. Bei rund 40 Prozent der neuen Pkw-Modelle ändert sich im Mittel nichts, da ihre CO2-Emissionen zwischen 120 und 160 Gramm liegen.
„Es wird natürlich Gewinner und Verlierer sowohl bei Benzinern als auch bei Dieselfahrzeugen geben“, sagte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. „Gewinnen werden die sparsamen und sauberen, verlieren die Sprit fressenden und viele Schadstoffe ausstoßenden Autos. Je sauberer ein Auto ist, umso günstiger muss sein Steuertarif sein, je klima- und gesundheitsschädlicher die Motorisierung ausfällt, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden. Ein solches klares Steuersystem wird nicht nur das Kaufverhalten beeinflussen, es wird auch entscheidende Innovationen für mehr Umweltschutz bei den Pkw-Herstellern anstoßen.“