Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) dokumentiert.
Schleswig-Holstein hat eine neue Biotopverordnung. Die Verordnung, die nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein in Kraft tritt, ersetzt die alte Biotopverordnung aus dem Jahre 1998. Mit ihr wird die Identifizierung der Biotope im Gelände von „A“ wie Alleen bis „W“ wie Wattflächen erleichtert und erstmalig die zulässige Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahme von Biotopen festgelegt, die zum Erhalt auf eine bestimmte Pflege oder Bewirtschaftung angewiesen sind. „“Die neue Biotopverordnung trägt mit ihren Bestimmungen dazu bei, dass das für Schleswig-Holstein typische Landschaftsbild mit Seen, Mooren, Wäldern, Alleen sowie Knicks auf Dauer erhalten bleibt““, erläuterte Umweltminister von Boetticher.
Rechtsgrundlage der Biotopverordnung ist das im Jahre 2007 beschlossene Landesnaturschutzgesetz. Im Gesetz war die Verordnung bereits angekündigt worden, mit der nun die gesetzlich geschützten Biotope näher definiert und in bestimmten Fällen Schutz-, Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie Mindestgrößen festgelegt werden. Beispielhaft verwies Umweltminister von Boetticher auf die in die Verordnung neu aufgenommenen Bestimmungen der Knickpflege, mit denen im Rahmen des traditionellen Knickens auch Regeln für die Nutzung und den Erhalt freistehender Einzelbäume, der so genannten Überhälter, aufgestellt werden.
Insgesamt erfasst die neue Verordnung die unterschiedlichen Biotoptypen differenzierter und exakter als die alte Fassung.