Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.
Berlin – Nach Beobachtungen des NABU geht die weitere Sicherung der für den Naturschutz wertvollen Flächen im Bundesbesitz nur schleppend voran. 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen sollen laut Koalitionsvereinbarung als Nationales Naturerbe erhalten werden. Bislang gibt es jedoch nur eine Einigung für rund 50.000 Hektar. Die Übertragung weiterer Flächen an Verbände und private Stiftungen ist wegen ungeklärter Haftungsrisiken für Altlasten und der fehlenden Schaffung von gesetzlichen Übertragungsgrundlagen ins Stocken geraten. Der NABU fordert die Bundesregierung auf, das für den Naturschutz wichtige Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich zu Ende zu bringen.
„Die Bundesregierung hat das Projekt Nationales Naturerbe groß angekündigt. Sie droht auf halber Strecke stecken zu bleiben. Bei den heute in ihrer Verantwortung stehenden Altlasten kann der Bund sich in Zukunft nicht komplett heraushalten. Er muss auf die privatrechtlichen-gemeinnützigen Verbände und Stiftungen zugehen, die sich engagieren und sogar einen Teil des Risikos übernehmen wollen“, sagte NABU-Vizepräsident und Vorsitzender der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Christian Unselt, anlässlich der heutigen Übertragung von Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die Sicherung von 75.000 Hektar sei weiter offen.
Der NABU fordert eine Gleichstellung von Verbänden und privaten Stiftungen für das Altlastenrisiko nach dem Vertragsmodell mit der DBU. Hier übernimmt der Bund bei ehemaligen Militärflächen einen Teil des Haftungsrisikos. „Wir sitzen in den Startlöchern. Solange sich der Bund jedoch weigert, für die Entsorgung der Altlasten mit im Boot zu bleiben, geht nichts voran“, erläuterte Unselt. Die DBU haftet pro Liegenschaft nur mit 200.000 Euro, alles was darüber liegt, übernimmt der Bund.
Ferner ist noch die Übertragung von rund 23.000 Hektar BVVG-Flächen an die Länder oder Umweltverbände offen. Hier geht es jedoch nicht um Naturschutz- oder Altlastenfragen, sondern lediglich um die eigentlich unstrittige zügige Novellierung des Ausgleichsleistungsgesetzes als Grundlage für die Flächenübertragung. 3.000 Hektar Flächen wurden 2008 bereits an Thüringen übertragen.