Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND dokumentiert.
Risiken der CO2-Abscheidung und -Endlagerung müssen Stromkonzerne tragen. CCS-Gesetz muss Sicherheit und Haftung Vorrang geben
Berlin: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid“ (CCS-Gesetz), der kommende Woche vom Kabinett verabschiedet werden soll, wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als überflüssig angesehen. „Wir halten ein Gesetz für unnötig, das der Verstromung von Kohle eine Zukunft sichern soll, die sie aus Klimaschutzgründen nicht hat. Die Verpressung des Klimagiftes CO2 in tiefe Erdschichten ist eine technologische Sackgasse und nützt nur jenen Energiekonzernen, die wie bisher in großen Kohlekraftwerken Strom produzieren wollen“, sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Der Umweltverband kritisiert vor allem, dass das Gesetz den Energieunternehmen den Weiterbetrieb ihrer Großkraftwerke garantiere, die Allgemeinheit hingegen die Risiken der CCS-Technologie („Carbon Capture and Storage“) tragen solle. Völlig unklar sei auch, ob es ausreichende Lagerstätten für das Klimagift CO2 in tiefen Erdschichten gebe und zu welchen Kosten diese Technik einsetzbar sei. Belegt sei hingegen, dass CCS den Wirkungsgrad der Kraftwerke um mindestens zehn Prozentpunkte verschlechtere. Für die gleiche Menge erzeugten Stroms müsse folglich deutlich mehr Kohle verbrannt werden. Zudem eigneten sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.
Weiger: „Nach einer Studie aus dem Hause von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel verfehlt eine Energiepolitik, die Kohle und CCS als Lösungen anpreist, klar das Ziel von minus 80 Prozent CO2-Emissionen bis 2050. Die CCS-Technologie stehe für ein `Weiter so` der Stromkonzerne. Die Klimaerwärmung erfordert jedoch eine grundlegende Wende in der Energiepolitik. Deshalb macht es auch keinen Sinn, den Einsatz von CCS in Deutschland mit dem Klimaschutzargument zu verteidigen.“
Thorben Becker, Energieexperte beim BUND, sieht im Entwurf des CCS-Gesetzes weitere Lücken. Es gewährleiste keine maximale Sicherheit künftiger CO2-Lagerstätten und weise die Verantwortung für die Klimagasspeicher nicht eindeutig und dauerhaft den Betreibern der Kohlekraftwerke zu. Der Entwurf spreche davon, dass die CO2-Einlagerung „dauerhaft“, also für 10000 Jahre und mehr erfolge. Zugleich könnten die Betreiber bereits 20 Jahre nach Ende der Einlagerung die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen.
„Ein CCS-Gesetz, das die Kraftwerksbetreiber nach so kurzer Zeit aus ihrer Verantwortung und aus der Haftung entlässt, darf auf keinen Fall verabschiedet werden“, sagte Becker. Eine Haftung für mögliche Austritte des Klimagiftes CO2 müsse gewährleisten, dass die Allgemeinheit nicht auf den Folgekosten sitzen bleibe. Deshalb müsse ein öffentlich rechtlicher Haftungsfonds eingerichtet werden, der ausschließlich von den Kohlekraftwerksbetreibern zu finanzieren sei.
Hier finden Sie die BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz.