Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte gemeinsame Pressemitteilung von BUND, IGU, NABU und LNV und dokumentiert.
Kappeln, Neumünster, Kiel – Die Klägergemeinschaft „Port Olpenitz“ der Naturschutzverbände LNV, NABU, BUND und IGU begrüßt den Antrag der F.D.P.- Fraktion, auf der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Kieler Landtags am 1. April 2009 über Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig zum Tourismusprojekt an der Schlei bei Kappeln zu beraten.
Um zu einer tatsächlichen Sachklärung zu kommen stehen für die Klägergemeinschaft eine Reihe von Fragen an, denen sich Wirtschaftsausschuss und Kieler Landtag zuvorderst widmen sollten:
Danach sollte der Ausschuss fragen, warum die Ministerien des Landes bei Planungen, die wesentliche Standards des Natur- und Verwaltungsrechts nicht erfüllen, als Kontrollinstanzen offensichtlich regelmäßig versagen. Die Umweltverbände kritisieren vor allem Innen- und Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein, die aus Sicht der Kläger die Hauptschuld am möglichen Scheitern des Projektes Port Olpenitz tragen. Unverständlich ist dabei, wieso das Umweltministerium die seit 2005 bekannten dringenden Erfordernisse aus Gutachten der Landesbehörden konsequent ignorierte und damit die massive Beeinträchtigung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche des Noors zuzulassen bereit war. Aufzuarbeiten bleibt aber auch, wieso das Innenministerium als Sitz der Landesplanung dem rechtswidrigen B-Plan im Vorwege nicht von vornherein die Zustimmung verweigerte und auf Änderungen drang. Zu klären bliebe, im welchem Maße die Politik Einfluss auf die Kontrollfunktionen der Landesministerien genommen hat und so Stadt Kappeln und Investor sich in sicheren Bahnen wiegen konnten.
Die Naturschutzverbände stellen zudem fest, dass der Schutz der biologischen Vielfalt, der noch in der Anhörung des Umweltausschusses am 18. Februar 2009 aus Anlass der Beratungen über die Nationale Biodiversitätsstrategie in Kiel großer Raum gegeben wurde, offensichtlich nur in Sonntagsreden gelingt. Im Konflikt-Fall, wenn besonderes Gespür angebracht ist, zeigt sich aber, dass sich viele Verantwortliche „vom Acker machen“. Besonders erbost die Naturschutzverbände vor diesem Hintergrund, dass politische Interessenvertreter immer noch meinen, vor der auch vom Oberverwaltungsgericht festgestellten akuten Bedrohungssituation für die Lebensvielfalt am Standort Schleimündung zynisch dazu auffordern, nun EU-Standards im Naturschutzrecht zu schleifen, nachdem bereits im neuen Landesnaturschutzgesetz LNatSchG wesentliche Voraussetzungen für einen effektiven Schutz der Natur außer Kraft gesetzt wurden.
Aufzuklären bleibt schließlich, auf welcher Grundlage Wirtschaftsminister Dr. Marnette von einer „Blockadepolitik“ der Naturschutzverbände reden kann, wenn diese in Schleswig-Holstein im Gegenteil u.a. im Verfahren „Flughafen Lübeck-Blankensee“ ihre Bereitschaft zur Auflösung von Konfliktsituationen überzeugend unter Beweis gestellt haben und zudem im Falle „Port Olpenitz“ seit 2005 immer wieder Gespräche zur Planoptimierung angeboten hatten, die jedoch seitens der Stadt und dem Vorhabenträger abgeblockt wurden. Der Minister bleibt zudem zu fragen, ob er der Schaffung von Arbeitsplätzen generell sämtliche gesetzlichen Grundlagen unterzuordnen und so den gesellschaftlichen Frieden in Land zu opfern bereit ist. Betreibt jemand schon die Blockade, wenn er allein die Einhaltung bestehender gesetzlicher Grundlagen fordert?
NABU, IGU, LNV und BUND erklären nachdrücklich ihre Bereitschaft, an einer sach- und fachgerechten Aufarbeitung mitzuwirken.