Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Brandenburg dokumentiert.
Kirschey: Bundeskanzlerin soll Trauerspiel beenden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Revisionsklage des Bundesverteidigungsministeriums zur Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide im Landkreis Ostprignitz-Ruppin als Luft-Boden-Schießplatz abgelehnt.
NABU-Landesvorsitzender Tom Kirschey erklärte hierzu: „Ich freue mich über die 25. Niederlage der Bundeswehr im 25. Verwaltungsrechtsverfahren. Nun ist Bundeskanzlerin Angela Merkel gefragt, dem prozessualen Trauerspiel ein Ende zu setzen und bei der in ihrer gestrigen Regierungserklärung angekündigten Neuausrichtung der NATO mit gutem Beispiel voran zu gehen. Verwaltungsgerichte können der Politik die Entscheidung, ein verteidigungspolitisch unnötiges Projekt zu beenden, nicht abnehmen. Daher muss die Politik jetzt handeln! Der NABU fordert die naturschutzgerechte zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.“
Der NABU klagt ebenfalls gegen das Bombodrom wegen Verletzung der EU-Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Das Verfahren ruht derzeit. Das könnte sich nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ändern.