Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Brandenburg dokumentiert.
Naturschützer werfen der brandenburgischen Landesregierung Rechtsbruch vor
Potsdam. Trotz entgegenstehender gesetzlicher Regelungen planen Infrastrukturministerium (MIR) und Umweltministerium (MLUV)in Brandenburg einen Erlass, der zum Verschwinden eines Drittels der Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg führen würde. Darauf wies die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen heute hin. Die Schutzgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen, die sich für den Schutz der Alleen einsetzen (u.a. NABU, BUND, VCD, Robin Wood).
Der Erlass, der der Schutzgemeinschaft im Entwurf vorliegt, sieht vor, dass in den nächsten 20 Jahren viel weniger Alleebäume nachgepflanzt als gefällt werden. Das ist eine deutliche Abkehr von den bisher gültigen Regelungen, wonach jeder gefällte Alleebaum mindestens durch einen neuen ersetzt werden musste.
Wolfgang Mädlow, Sprecher der Schutzgemeinschaft und NABU-Landesgeschäftsführer: „Nach eigenen Angaben des Infrastrukturministeriums werden bis in die 2020er Jahre über 100.000 Alleebäume in Brandenburg unersetzt verloren gehen. Alleen werden aus großen Teilen der Landschaft verschwinden.“
Die Ministerien berufen sich auf eine 2007 vom MIR vorgeschlagene Alleenkonzeption, nach der die Nachpflanzung von Bäumen, die in den nächsten Jahren gefällt werden müssen, in die ferne Zukunft verschoben werden sollen, so dass es erst um 2060 in Brandenburg wieder so viele Alleen geben würde wie heute. Die Schutzgemeinschaft wirft dem Infrastrukturministerium vor, mit diesem Konzept gezielt die Öffentlichkeit zu täuschen. Mädlow: „Minister Dellmann verkauft sein Alleenkonzept als nachhaltige Sicherung der Alleen für die Zukunft. In Wirklichkeit geht es nur darum, in den kommenden Jahren Nachpflanzungen einzusparen und alle Verpflichtungen auf eine ferne, heute unkalkulierbare Zukunft zu verschieben. Allein schon die Tatsache, dass der geplante Alleenerlass auf fünf Jahre befristet sein soll, zeigt, dass es keinerlei verbindliche Grundlage für eine langfristige Planung und Kompensation gibt.“
Nach Auffassung der Alleenschützer ist das Vorhaben ein eindeutiger Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Denn bei der Novellierung von Straßen- und Naturschutzgesetz im Oktober 2008 hat der Landtag den Alleenschutz gerade erst ausdrücklich gestärkt. So ist jetzt explizit vorgeschrieben, dass Nachpflanzungen von Alleebäumen „rechtzeitig und in ausreichendem Umfang“ erfolgen müssen. Außerdem wurde die weitere Gültigkeit einer Regelung, wonach Bestandsminderungen von Alleen durch Nachpflanzungen kompensiert werden müssen, ausdrücklich bestätigt. Mädlow: „Der Landtag hat dem Alleenkonzept des Infrastrukturministeriums eine klare Absage erteilt und den Erhalt der Alleen im jetzigen Umfang festgeschrieben. Die Landesregierung muss jetzt die Konsequenzen ziehen und das Gesetz umsetzen. Ein Konzept, dass über Jahrzehnte einen drastischen Rückgang des Alleenbestandes zur Folge hat, ist mit der geltenden Rechtslage nicht mehr in Einklang zu bringen.“
Die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen schlägt vor, ähnliche Regelungen wie in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Dort ist es gelungen, durch die Einrichtung eines Alleenfonds seit 1994 deutlich mehr Alleebäume nachzupflanzen als gefällt wurden und den Alleenbestand deshalb langfristig zu vermehren.