Gegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Verfahrensparteien beim Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt.
Beanstandet wird die undurchsichtige Vorbereitung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel verschickt werden soll. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimmzettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirksversammlung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen.
Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alternativen und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus.
Die Vertrauensleute sehen in diesem Vorgehen der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung eine Verletzung ihrer zentralen Grundrechte als gesetzliche Vertreter von fast 10.000 Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift einen – gesetzeskonformen! – Bürgerentscheid beantragt haben.
Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind die Bezirksversammlung und das Bürgerbegehren gleichwertige Träger der demokratischen Willensbildung im Bezirk. Nach Auffassung der Vertrauensleute verstößt die Bezirksabstimmungsleitung mit ihrer einseitigen Bevorzugung der Bezirksversammlung und mit der unzureichenden Information der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Chancengleichheit, der Transparenz und der Organtreue.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben das Bezirksamt Eimsbüttel zur umgehenden Stellungnahme und zur Revision ihres Vorgehens aufgefordert und werden gegebenenfalls das Verwaltungsgericht anrufen, um sich gegen die erneute Behinderung des Bürgerentscheids im Bezirk Eimsbüttel zur Wehr zu setzen.
Quelle: Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal