Auswahl einiger Stellungnahmen von Interessenverbänden zur Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum Richtlinienentwurf für nachhaltigen Einsatz von Pestiziden.
Europäische Union: EU-Politik für eine nachhaltige Nutzung von Pestiziden
BGW/DVGW-Stellungnahme zur Pestizidzulassungsrichtlinie
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Bundesverband des Großhandels mit Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln (BGDP), Bundesverbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA), Deutschen Bauernverbands (DBV), Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) und Industrieverband Agrar (IVA)
Nachfolgend wird eine Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes komplett dokumentiert.
I. Zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden
II. Zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden
III. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur thematischen Strategie für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden
Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Annahme des 6. Umweltaktionsprogramms (6. UAP) anerkannt, dass die Wirkung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, vor allem zum Pflanzenschutz, weiter verringert werden muss.
Als Ziele wurden formuliert, die Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens und die volle Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens und die Entwicklung einer Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden.
Der nun vorliegende Richtlinienentwurf soll die Teile der Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden umsetzen, die neue Rechtsvorschriften erfordern.
Grundsätzlich stellen wir fest, dass die vorliegenden Konzepte und die darin geschlagenen Instrumente keinen ausreichenden Beitrag zur Verringerung der Wirkung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit erreichen. Wir können einerseits nicht erkennen, wie auf die Probleme, die dringenden Handlungsbedarf erfordern, reagiert wird, noch wie Lösungen langfristig mit diesem Ziel auf den Weg gebracht werden. Die Vorschläge enthalten keine Festlegungen darauf, wie mit akuten Gefährdungen der Verbraucher durch die akute Toxizität von Wirkstoffen auf oder in Lebensmitteln reagiert werden soll, noch erhalten die zuständigen Behörden, die mit diesem Problem konfrontiert werden, Hilfestellungen.
Die derzeitige Situation ist durch folgende Umstände gekennzeichnet:
* Höchstmengenregelungen stellen nicht sicher, dass Verbraucher ausreichend vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Pflanzenschutzmittelrückstände geschützt werden.
* In der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden Messunsicherheiten nicht ausreichend berücksichtigt.
* Mehrfachrückstände belasten die Gesundheit der Verbraucher ohne dass diese methodisch berücksichtigt werden würde.
Damit ist eine Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens und seine Anpassung an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand dringend erforderlich.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass mit „weichen“ Instrumenten, wie Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen oder der Überprüfung von Ausbringungsgeräten zwar eine sachgerechtere Handhabung seitens der Erzeuger erreicht werden kann, nicht aber ein sachgerechter Umgang der zuständigen Behörden und des Handels, um Gefahren für den Verbraucher sicher abzuschätzen und abzustellen. Auch fehlen derzeitig Informationspflichten des Handels, z.B. im Falle festgestellter Überschreitungen der akuten Referenzdosis, diese Informationen an die zuständigen Behörden weiter zu geben.
Auch ist für uns nicht erkennbar, wie mit den vorgeschlagenen Instrumenten der biologisch-mechanische Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verstärkt werden soll, um zu einer Verbesserung für die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu kommen. Wir sind der Auffassung, dass sich die wirtschaftliche Schadensschwelle derzeit an der falschen Frage orientiert. Nicht die Frage der Wirtschaftlichkeit mit und ohne chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz sollte maßgebend sein. Zukünftig sollten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen stärker an der Frage der Wirtschaftlichkeit des gesamten Anbaukonzeptes ausgerichtet werden. Damit könnte aus unserer Sicht ein Instrument der wirtschaftlichen Schadensschwelle entwickelt werden, dass seinen Namen wirklich verdient. Landbauformen, die zu Produkten führen, für die Verbraucher höhere Preise zahlen oder die von der Gesellschaft honoriert werden, würden so wettbewerbsfähiger.
Des Weiteren kritisieren wir die Unverbindlichkeit des Konzeptes und der Maßnahmen. Ohne verbindliche Zielvorgaben, auch im Hinblick auf die Maßnahmen in der Zeitachse, bleibt das Dokument ein „zahnloser Tiger“ und ist nicht geeignet die negative Wirkung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt wirkungsvoll zu verringern.
Die ganze Stellungnahme des vzbv (5 Seiten, 64 KB) können Sie im Dokumentendownload als pdf-Datei herunterladen.