Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.
Beim Streit um die Bekanntgabe von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf denen im August/ September nicht zugelassener gentechnisch veränderter Raps ausgesät wurde, ist möglicherweise doch noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Weil das zuständige Landwirtschaftsministerium die gemarkungsgenaue Bekanntgabe der fraglichen Flächen nach wie vor verweigert, hat der BUND Schleswig-Holstein heute beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig Klage erhoben.
In den Kreisen Dithmarschen, Plön, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Stormarn hatten 20 Landwirte auf 48 Schlägen auf einer Gesamtfläche von 297 Hektar Saatgut der nicht zugelassenen Sorte Taurus ausgebracht.
Der BUND beruft sich mit seinem Anspruch auf Veröffentlichung der gentechnisch kontaminierten Flächen auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Im Gegensatz zum zuständigen Ministerium vertritt der BUND die Auffassung, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der fraglichen Flächen überwiege das Interesse an einer Geheimhaltung von personenbezogenen Daten von 20 Landwirten. Es ist davon auszugehen, dass das Schleswiger Urteil möglicherweise einen Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang mit einer öffentlichen Bekanntgabe von versehentlich gentechnisch verunreinigten Flächen haben wird.
„Während die EU auf Transparenz für die Bürger setzt und die gläserne Verwaltung fordert, weigert sich das schleswig-holsteinische Landwirtschaftministerium Bürgern, Landwirten, Gärtnern und Naturschützern Auskünfte zu geben“, so die BUND Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten.
Hintergrund: Der BUND hatte am 14. September 07 beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) eine Anfrage auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein gestellt und um eine Bekanntgabe der versehentlich mit nicht zugelassenem gentechnisch verunreinigten landwirtschaftlich genutzten Flächen gebeten. Die Anfrage wurde vom MLUR abgelehnt. Gegen den Bescheid hatte der BUND Widerspruch erhoben. Nach Ablehnung des Widerspruchs klagt der BUND jetzt.