Landesgartenschau Norderstedt: VG Schleswig untersagt vorzeitigen Baubeginn

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat auf Antrag des BUND-Landesverbandes den von der Stadt Norderstedt noch vor rechtskräftigem Abschluss des Widerspruchsverfahrens geplanten Baubeginn jetzt untersagt.

„Die Stadt Norderstedt wollte mit dem vorzeitigen Baubeginn für ihre umstrittene Wasserskianlage und ein Freibad in einem wertvollen Naturraum vollendete Tatsachen schaffen“, erklärte die BUND Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten, „Sind die Seeufer erstmal betoniert, so hilft kein nachträgliches Urteil, das dieses als rechtwidrig feststellt. Das VG Schleswig hat diesem Versuch der Stadt einen Riegel vorgeschoben.“

Seit den Erörterungen (Abschluss Sept./Okt. 07) gab es keine echten Informationen mehr für die Bürger. Lediglich am 3.1.08 erschien nochmals ein offenbar von der Stadt initiierter Bericht in einer örtlichen Zeitung, um für das Vorhaben zu werben.

„Eine endgültige Entscheidung ist auch nach diesem Teilerfolg noch nicht gefallen, der Kreis Segeberg prüft die Pläne noch.“ warnt Dr. Herwig Niehusen von der BUND-Ortsgruppe Norderstedt. „Um die weit reichende Zerstörung des wichtigen Natur- und Erholungsgebietes für Norderstedt zu verhindern, ist weiterer Bürgerprotest notwendig. So können die Bürger jetzt im Rathaus Einsicht in die Protokolle des Erörterungstermins nehmen, was zunächst vom Kreis abgelehnt wurde. Der BUND steht auch nach diesem wichtigen Teilerfolg weiterhin zu konstruktiven Gesprächen mit der Stadt bereit. “

Hintergrund:

Die Stadt Norderstedt plant für 2011 die Ausrichtung der Landesgartenschau (LGS). Während der weiteren Planungen wurden aber seitens der Stadt der Bau einer Wasserskianlage mit Tribüne sowie die Anlage eines kommerziellen Großbades nachgeschoben, Projekte, die mit der LGS unmittelbar nichts zu tun haben, aber weit reichende Naturzerstörungen und Beeinträchtigungen für die Norderstedter zur Folge haben. Um noch vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit den Bauarbeiten beginnen zu können, beantragte die Stadt Norderstedt am 6.11.2007 gemäß § 9 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Kreis Segeberg die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns per 7.12.2007 und die sofortige Vollziehbarkeit der Zulassungsentscheidung. Die Übersendung einer Kopie dieses Antrags wurde zunächst verweigert. Auf Betreiben seines Anwaltes erhielt der BUND diese schließlich am 22.11.07.

Bei näherer Prüfung der Unterlagen stellte der BUND fest, dass die geplanten Baumaßnahmen einen so erheblichen Umfang haben, dass Alternativvorschläge zu den strittigen Planungen wie z.B. Verlegung des Schwimmbades unter Verzicht auf die geplante Dammbeseitigung und hälftige Zuschüttung des kleinen Sees im wahrsten Sinne des Wortes „verbaut“ worden wären. Die geplante vorzeitige Umsetzung umfasst u.a. die Rodung von ca. 1000 Bäumen, die komplette Umgestaltung von drei der vier Seeufer, die Anlage des Betonloops und den Bau der sog. Tribüne am Westufer für ca. 1000 Zuschauer in Höhe der geplanten Wasserskianlage. Außerdem waren u.a. sowohl der Amphibienschutz als auch der Schutz der Großmuscheln trotz einiger Planänderungen nicht gelöst, so dass auch im letzten Gespräch mit der Stadt am 6.12.07 keine Einigung erzielt werden konnte.

Das VG Schleswig hat am 11.12.07 die aufschiebende Wirkung des Widerspruches zunächst vorläufig für die Zeit der gerichtlichen Prüfung und dann durch Gerichtsbeschluss vom 11.1.08 wiederhergestellt. Während der Prüfung des Widerspruchs kann die Stadt damit weiterhin nicht mit den beantragten vorzeitigen Baumaßnahmen beginnen.

Der BUND ist weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit.

Der Text des VG-Beschlusses befindet sich auf der Homepage des BUND Schleswig-Holstein in zwei PDF-Dateien unter:

VG-Beschluss, Teil 1 und VG-Beschluss, Teil 2