Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.
Das neue Artenhilfsprogramm der Landesregierung kritisiert der BUND als ein „Light-Produkt“. Dies beschränkt sich im Wesentlichen auf bereits existierende Schutzgebiete und setzt lediglich auf Freiwilligkeit. „Das große Artensterben findet aber auf der Fläche statt und läßt sich durch punktuelle Minimal-Maßnahmen nicht bremsen. Damit bleibt der Artenschutz in Schleswig-Holstein ein Flickenteppich“, so Sybille Macht-Baumgarten, Vorsitzende des BUND Schleswig-Holstein.
Zum Überleben unserer heimischen Arten fehlt nach Ansicht des BUND eine großflächige Schutzstrategie. Diese muß den Artenschutz in sämtliche Politikbereiche integrieren, insbesondere in die Agrarpolitik und in die Verkehrspolitik.
Hauptgefährdung für unsere Tier- und Pflanzenwelt sind die landwirtschaftliche Intensivproduktion sowie der Verkehr. Monokulturen mit hohen Nährstoffüberschüssen verändern die Lebensbedingungen von Flora und Fauna und verarmen die Landschaft. An nährstoffarme Lebensräume angepaßte Arten können nicht überleben. Insbesondere der Umbruch von Grünland, der zunehmende einseitige Biomasseanbau und das radikale Abholzen und Umsetzen von Knicks zählen zu den Übeln einer artenfeindlichen Landwirtschaft. Maßgeblich verantwortlich für den Artenschwund ist auch die Entwässerung der Agrarflächen, also das Verschwinden von Feuchtgebieten. Dies läßt Lebensräume wegbrechen. Immer mehr Straßen haben den Verbrauch und die Zerschneidung von Flächen zur Folge, welche die Landschaft in immer kleiner werdende Stücke zerteilt und den Tieren und Pflanzen das Überleben zunehmend unmöglich macht. Dem Umweltminister fehlt offensichtlich der Mut, diese Probleme mit einem Gesamtkonzept in Angriff zu nehmen.
„Allein auf das Prinzip Freiwilligkeit zu setzen, ist für den Artenschutz katastrophal,“ kommentiert Macht-Baumgarten die vorgestellten Maßnahmen des Umweltministers. „Was passiert in Gebieten, wo es mit der Freiwilligkeit nicht klappt? Läßt man dort bedrohte Arten mangels Interesse betroffener Grundeigentümer einfach wegsterben?“