Robin Wood und BISS stellen Strafanzeige gegen braunschweigische Nuklearbetriebe und Überwachungsbehörden
Verdacht auf fortgesetzte, massive Überschreitung der Grenzwerte
Wegen des Verdachts unerlaubter Freisetzung von Radioaktivität und fortgesetzter Grenzwertüberschreitungen hat ROBIN WOOD gestern zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Strafanzeige gestellt gegen die Nuklearbetriebe Eckert & Ziegler nuclitec GmbH und GE Healthcare GmbH & Co. KG sowie gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig als Überwachungsbehörde. Gegen den vom Gewerbeaufsichtsamt mit der Umgebungsüberwachung beauftragten Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde zudem Anzeige wegen falscher Testierung der Einhaltung der Grenzwerte und grober Fehler in den Jahresberichten erstattet.
Nach Untersuchungen von ROBIN WOOD und BISS besteht der Verdacht, dass die Strahlenbelastung für die Menschen in der Umgebung der beiden Atomfirmen größer als zulässig ist. In deren unmittelbarer Umgebung (ca. 0,5 km-Radius) befinden sich Wohngebiete und Schulen mit über 1400 Schülern.
Durch die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Atombetriebe wurden falsche Strahlungswerte ermittelt, die mit der Wirklichkeit offensichtlich nicht übereinstimmen. ROBIN WOOD und BISS gehen davon aus, dass die zulässigen Grenzwerte für die betroffene Bevölkerung in der Realität deutlich überschritten werden.
Unter Berücksichtigung der Neutronendosen ergibt sich eine Direktstrahlung am Zaun des gemeinsamen Firmengeländes von Eckert & Ziegler sowie GE Healthcare von 1,3 bis 1,5 Millisievert pro Jahr (mSv/a). Die zuständigen Behörden rechnen die Belastung herunter, indem unterstellt wird, dass sich Menschen lediglich maximal 2000 Stunden am Zaun aufhalten. Damit darf die Strahlendosis am Zaun der Nuklearbetriebe faktisch 4,38 mSv/a erreichen.
Zum Vergleich: Am Zwischenlager Gorleben liegt der Grenzwert bei 0,3 mSv/a. Dieser Wert wird in Braunschweig dauerhaft um mehr als das Vierfache überschritten. Die Ausschöpfung des faktischen Grenzwertes von 4,38 mSv/a würde eine 14,6-fach höhere Strahlung als in Gorleben bedeuten.
Die Überwachungsberichte des NLWKN weisen eine Vielzahl von offensichtlichen Fehlern auf, durch die nach Auffassung von ROBIN WOOD systematisch zu niedrige Strahlenwerte ermittelt werden. So wird z.B. die besonders gefährliche Neutronenstrahlung nicht in die Gesamt-Direktstrahlungsdosis einbezogen.
„Die Vielzahl von Unstimmigkeiten lässt sich nur sehr schwer mit mangelnder Sorgfalt erklären, zumal diese Praxis seit Jahren existiert. Daher haben wir den Eindruck gewonnen, dass es sich hier um Gefälligkeitsgutachten handelt“, so Udo Sorgatz von ROBIN WOOD in Braunschweig. „Die Fälle Eckert & Ziegler nuclitec und GE Healthcare zeigen einmal mehr, wie angebracht ein gesundes Misstrauen in Bezug auf Nuklearbetriebe und leider auch auf staatliche Überwachungsbehörden ist und wie groß die Diskrepanz zwischen den Aussagen in den Hochglanzprospekten und der Realität sein kann.“
Eckert & Ziegler nuclitec hat einen Bauantrag auf Erweiterung des Betriebsgeländes gestellt, dessen Genehmigung eine erhebliche Ausweitung der Atommüll-Bearbeitung an diesem Standort ermöglichen würde. Auf dem Gelände lagerte Ende 2010 Material mit mehr Radioaktivität als im Atommüll-Lager Asse.
Den Text der Strafanzeige und weitere Hintergrundinformationen finden Sie zum Download bei Robin Wood.
Eine ausführliche Pressemappe hält BISS für Sie vor.