Zum Thema Bürgerfragestunde zu Möbelkraft hier 2 neue Beiträge der BUND-AG Möbelkraft
Die KN berichtet falsch
Die KN berichtet heute (17.2.12) auf S.22 über die Bürgeranfrage. Neben den gewohnten Verkürzungen und Ungenauigkeiten wie “Ansiedlung von Möbel Kraft, u.a. auch auf der Kleingartenanlage Prüner Schlag” (als ob es nur um eine kleine Teilfläche neben einer Industriebrache o.ä. ginge), verbreitet die KN hier aber auch eine eindeutige Falschinformation: “So wollte Sonja Vollbehr unter anderem wissen, ob es Planungen zu Möbel Kraft gebe, die über die vom August stammenden Skizzen hinausgingen. Nein, die gebe es nicht, antwortete Bürgermeister Peter Todeskino. Die Vorlage konkreter Pläne sei unmittelbar an den Abschluss der Grundstücks-Kaufverträge gekoppelt.” In Wirklichkeit gab es eine derartige Aussage nicht, stattdessen aber ein klares “Ja!” auf die Nachfrage, ob auch ohne Plan verkauft wird (s.u. 16.2.12) . Die Kreisgruppe des BUND hat die KN in einem Leserbrief auf diese Falschdarstellung hingewiesen. Eine Richtigstellung muss in den nächsten Ausgaben gut sichtbar erfolgen! Wir werden weiter berichten. (Auch die Presseerklärung vom 13.2.12, in der auch der Infostand parallel zur Ratsversammlung angekündigt war, hat bisher keinen Weg in diese Zeitung gefunden….)
Die Stadt will das Kleingartengelände ohne Vorlage einer Planung für die Bebauung verkaufen! – 16.2.12
Im Rat gab es heute eine Bürgeranfrage zum Thema Möbel Kraft: Dabei gab es in der Antwort von Bürgermeister Todeskino eine klare Aussage zu dem seit November vom Stadtplanungsamt erwarteten Planentwurf für Möbel Kraft und Sconto: Dieser liegt nach wie vor nicht vor, und ein Kaufvertrag soll auch ohne einen Planentwurf abgeschlossen werden! Die übrigen Fragen bezogen sich zum einen auf den Fortbestand von ca 1/3 der Kleingartenanlage wie im Ratsbeschluss vorgesehen. Dieser Angabe wurde auch zum jetzigen Zeitpunkt vom Kreiskleingärtnerverband, der für Möbel Kraft im Mai die Schätzungen der Kleingärten durchführen will, widersprochen. Die Antwort blieb höchst ungenau: ” Der Kaufvertrag sieht weiterhin vor, dass die nicht für das Ansiedlungsvorhaben benötigten Flächen bestehen bleiben…”.
Mit der abschließenden Frage sollte geklärt werden, wieso der Kreiskleingärtnerverband unberechtigterweise zur Schätzung auffordert und dieser Post ein Bedarfsfragebogen der Stadt beiliegt, ohne dass der Kleingärtnerverein, der laut Ratsbeschluss in einem eigens zu Möbel Kraft einzurichtenden Beirat vertreten sein soll, vorher informiert wird. Diese Frage wurde höchst unvollständig mit dem Hinweis auf eigenverantwortliches Handeln durch den Kreisverband beantwortet.
Die Nachfrage zur 1. Frage lautete: “Wird der Vertrag auch unterschrieben wenn kein Planentwurf vorliegt?”; Antwort: “Ja”