Ministerpräsident McAllister bricht seine Versprechen von Otterndorf
Die BUND-Landesverbände Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein üben heftige Kritik an der heutigen Zusage des Niedersächsischen Landeskabinetts, das Einvernehmen zur Elbvertiefung zu erteilen. „Mit dieser Entscheidung hat Ministerpräsident McAllister sich für rund 100 Millionen Euro Steuergelder den Widerstand der niedersächsischen Elbgemeinden abkaufen lassen“, empören sich die Umweltverbände.
Noch 2008 hatten Vertreterinnen und Vertreter aller im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien in Otterndorf eine Erklärung verfasst, dass Niedersachsen einem weiteren Elbausbau nicht mehr zustimmen könne. Vor allem ging es um den Hochwasserschutz für die dort lebenden Menschen, die Wasserwirtschaft und die Ökologie.
Der Wortbruch von McAllister kommt für die Umweltverbände jedoch nicht überraschend. Bereits seit Wochen zeichnete sich ab, dass nach der Altenbrucher Ufersicherung bei Otterndorf, die den Steuerzahler 70-80 Millionen kosten wird, nun zusätzliche Kompensationszahlungen für den Obstbau in Höhe von 20-30 Millionen Euro in Aussicht gestellt werden.
Besonders empört ist der BUND, dass McAllister das Einvernehmen just eine Woche vor einer gemeinsamen Ratssitzung der Kommunen an der Elbe von Cuxhaven bis Jork erteilen will. Bei diesem Treffen soll eine gemeinsame Strategie gegen die Elbvertiefung besprochen werden. „Die Unterschrift ist ein Schlag ins Gesicht der niedersächsischen Gemeinden in der Elbregion“, so die BUND-Landesverbände.
Der BUND erwartet nun den abschließenden Planfeststellungsbeschluss in den nächsten Wochen. Danach hat er einen Monat Zeit, Klage dagegen einzureichen. Nach den Erfahrungen an der Weser ist der Umweltverband zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht einem sofortigen Beginn der Arbeiten eine Absage erteilen wird.
„Die Bundesregierung und Hamburg haben heute einigen Obstbauern und Deichschützern ihre Kritik abgekauft und damit den Weg lediglich für den Planfeststellungsbeschluss freigemacht. Die Entscheidung über die Elbvertiefung selbst und damit die Bewertung der unverantwortlichen Eingriffe in die Ökologie des Flusses wird vor den Gerichten vorgenommen“, so die Verbände.
Quelle: BUND S-H