Stellungnahme der BUND-AG Möbelkraft: Ende März 2012 präsentierte die KIWI im Rahmen der Bauausschusssitzung eine Zusammenfassung des Kaufvertrages; diese wurde 4 Tage später in der Gläsernen Akte veröffentlicht. Drei Wochen später wurde auch die Abschrift des Kaufvertrages, wie sie mit wenigen Auslassungen an alle Ratsabgeordneten gegangen ist, ins Netz gestellt. Zusätzlich sind in der Gläsernen Akte jedoch alle Zahlen für Kaufpreis etc, Fristen bei Vertragsstrafen sowie zusätzlich Auslassungen zu Einschränkungen im Bereich der Umweltstandards geschwärzt. Diese Schwärzung wird durch Persönlichkeitsrechte des Käufers und seine Wettbewerbsfähigkeit begründet. Im Bereich Fristen und Preise nachvollziehbar, im Bereich Umweltstandards u. E. nicht.
Die KIWI-Präsentation verzerrt und lässt an entscheidenden Stellen Fakten weg; wer sich – wie die AG des BUND – die Mühe macht, parallel zu lesen , weiß an welcher Stelle die Information verkürzt wurde. Die KIWI-Präsentation war die Botschaft der KIWI an die Ratsabgeordneten über die Inhalte. Wer von den Abgeordneten tatsächlich die über 40 Seiten Vertrag durchgearbeitet hat, wissen wir nicht.
Hier nun die in unseren Augen entscheidenden Fakten.
1. Der Vertrag wird mit der Krieger Grundstück GmbH geschlossen. Diese zahlt zum jetzigen Zeitpunkt den vereinbarten Preis für „Kleingartengelände“. Sämtliche weiteren Erschließungs-, Planungs- und Gutachterkosten sowie Entschädigungen an Kleingärtner, Ausgleichsmaßnahmen etc werden vom Käufer getragen. Sobald der Bebauungsplan vom Rat beschlossen ist und Krieger genehm ist, wird ein schon jetzt festgelegter Zuschlag zum Ursprungspreis fällig (ein Vielfaches davon, da es sich jetzt um Gewerbegebiet handelt). Diese Festlegung steht u.E. im Widerspruch zum Ratsbeschluss vom 29.9.11, in dem ein gutachterlich festzulegenden Nachschlag angemahnt wird. Dieser kann u.E. zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden, da die Güte des Baulandes nicht bekannt ist ebensowenig wie ggf weitere Einschränkungen. Es hat zudem auch kein Wettbewerb z.B. im Sinne einer Versteigerung unter Immobiliengesellschaften stattgefunden. Ob der jetzt zu erzielende Preis damit der höchstmögliche ist für das „Filetstück“, bleibt zu bezweifeln.
2. In der Präambel (S.5) heißt es, dass Krieger beabsichtigt mindestens 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. (Absichtserklärung, mehr nicht!) Tariflichkeit der Löhne wird ebensowenig festgelegt wie die Bildung eines Betriebsrates, eine Ausbildungsquote, Qualität der Ausbildung.
3. Im Vertrag heißt es jetzt eine Verkaufsfläche von mind. 40.000 m2 Möbelhaus und mind. 8.000 m2 Discounter (S.33). Die Verkaufsfläche muss eine „ausreichende Dimensionierung für zentrenrelevante Randsortimente enthalten“. Die „Ausreichende Dimensionierung bestimmt sich allein aus Sicht von Krieger und dessen wirtschaftlichen Erfordernissen“ (S.33). Eine entsprechende Ansiedlung in dieser Lage läuft damit dem städtischen Einzelhandelskonzept entgegen, welches im März 2011 im Rat beschlossen wurde. Im weiteren heißt es zwar, dass „die Zulässigkeit sich ausschließlich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, die auf Ergebnissen der Gutachten des Bauleitverfahrens beruhen“. Hier ist der Konflikt vorprogrammiert.
4. Tritt Krieger dann von seinem Bauvorhaben zurück, ist es ihm gestattet ohne Einspruch von Kiel das Gelände innerhalb seines Firmengeflechts weiterzuverkaufen (III, S.40-41). Dann entfallen auch Fristen zur Nutzung… Das Krieger gerne zur Durchsetzung seiner Interessen Gebäude und Gelände brach liegen lässt, zeigen Beispiele aus Duisburg und Hanau.
5. „Die Flächenversiegelung der Kauffläche ist so gering wie möglich zu halten“ (10, S.27) Diese Formulierung ist schwammig und akzeptiert weitestgehende Versieglung der benötigten Fläche. Als Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust der Landschaft dürfen vorrangig Maßnahmen auf dem Grundstück herhalten (S.12): z.B.“Dach- und Fassadenbegrünung!, in abgestufter Folge, dann Ausgleichsmaßnahmen in zunehmendem Abstand.
6. Die Schmutz-und Regenwasserentsorgung (2, S.19) wird von Krieger für das Gelände incl. der Anschlusstücke für die vorbestehende Kanalisation ab Westring Richtung Förde bezahlt. Wenn aber diese Kanalisation bei Starkregenfällen regelmäßig durch die nun deutlich schneller aufgrund der Versiegelung einströmenden Wassermassen überlastet wird, liegen erhebliche Folgekosten bei der Stadt!
7. Im Gegensatz zum Ratsbeschluss vom 29.9.11 , der von ca 2/3 zu räumenden Kleingärten ausgeht, vom Verbleib der Kleingärten im westlichen Teil spricht und dem Zusatzbeschluss vom 29.9.11 („Fortbestehendes Kleingartengelände soll weiter als solches im F-Plan darfgestellt werden“ heißt es im Kaufvertrag (3, S.15), dass es erforderlich ist, die derzeit vorhandenen Kleingärten zurückzubauen, (S.16 aa) es sollen „Ersatzgärten durch Herrichtung einzelner Kleingärten auf einem Teil der Kauffläche, die nicht benötigt wird“, erstellt werden. Solche „neuen“ Kleingärten neben den Parkplätzen ohne alten Baum- und Strauchbestand sind für Kleingärtner wenig attraktiv.
8. „Krieger gewährleistet, dass die Nutzung der Kleingärten bis zu einem Zeitpunkt vor Beginn der bauvorbereitenden Arbeiten auf der Kauffläche möglich bleibt, der für Krieger auf das geplante Bauvorhaben angemessen wird („Beräumungszeitpunkt“, sofern sich die jeweiligen Nutzer der Kleingärten in einer individuellen Vereinbarung mit Krieger verpflichten, den Garten zum Beräumungszeitpunkt zu übergeben“ (aa, S.15). Der angemessene Zeitpunkt vor Beginn des Bauvorhabens wird nicht näher definiert. Er wird u.U. direkt nach Ratsbeschluss zum B-Plan und damit vor Kündigung des Pachtvertrages laut zeitlicher Ablaufplanung der Stadt liegen. Damit würden Kleingärtner, die nach Pachtvertrag noch einen Sommer den Garten genießen könnten u.U. durch benachbarten Baulärm verscheucht! (In der KIWI-Präsentation heißt es dazu nur lapidar, dass Krieger eine möglichst lange Nutzung der Kleingärten garantiert!)
9. „die geplanten Baulichkeiten sind so zu errichten, dass sie grundsätzlich dem Energetischen Mindeststandard für Gebäude in der LH Kiel (Ratsbeschluss vom 17.2.11) entsprechen. Die folgenden Abweichungen sind geschwärzt. Damit darf Krieger auf dem ältesten Kleingartengelände der Stadt Kiel im Inneren Grüngürtel Gebäude errichten, die den eigenen Standards der Klimaschutzstadt nicht entsprechen!
10. Kiel verpflichtet sich von Krieger nicht genutztes Gelände zum Einkaufspreis zurückzukaufen (9, S.27) z.B. Gelände zwischen BAB und Parkplatz); umgekehrt besteht keine Rückkaufpflicht für Kiel, wenn Krieger von seinem Vertrag zurücktritt, weil seinen Wünschen in punkto Randsortimenten nicht entsprochen wird. Krieger darf sogar ohne Einspruch Kiels innerhalb seines Firmengeflechtes weiterverkaufen! (S.33 bzw III, S.40)
11. Immer wieder wurde angemahnt, dass große Ketten an ihre eignen Vermieter (angegliederte Immobiliengesellschaften) hohe Miete zahlen und dadurch die Gewerbesteuer schmälern. Diesem Fakt wurde auf (II, S.28) Rechnung getragen: “Die Miete darf die marktübliche Höhe nicht überschreiten” – mehr ist nicht definiert; für ein „Filetstück“ mit bester Verkehrsanbindung und Nähe zu Innenstadt und Fährhafen mit Zubringerdiensten darf natürlich auch Miete wie für erstklassige Lage genommen werden?
12. Wenn Krieger Vertragsvereinbarungen verletzt, gibt es vielerlei (geschwärzte) Fristen und Vertragsstrafen; sofern das Gelände deswegen an Kiel zurückgegeben werden muss, muss der Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs wiederhergestellt werden. Jedoch müssen (wird wiederholt betont 2, S.29; 6, S.31,iV, S.34) mit Zustimmung von Kiel zurück gebaute und entsorgte Kleingärten nicht wieder angelegt werden! Damit wird dauerhaft die Zerstörung des Grüngürtels festgelegt. (Es sei erinnert: der Ratsbeschluss erfolgte in Abwägung für Möbel Kraft.)
Zusammenfassend gibt die Stadt Kiel mit diesem Kaufvertrag ein für den Inneren Grüngürtel und damit verbunden die Lebensqualität der in den umliegenden Stadtteilen wohnenden Menschen immens wichtiges Gebiet aus der Hand. Für das ursprüngliche Projekt Möbel Kraft und Sconto ist schon jetzt erhebliches Konfliktpotential im Bereich der Randsortimente vorprogrammiert. In mehreren Punkten widerspricht der Kaufvertrag Ratsbeschlüssen. Krieger erhält freie Hand zum Weiterverkauf innerhalb seines Firmengeflechtes.Unabhängig von noch folgender Bürgerbeteiligung, Gutachten und folgenden Ratsbeschlüssen wird versucht Tatsachen für die zukünftige Nutzung als Nicht-Kleingartengelände zu schaffen. Die Stadt gibt dabei ohne Wettbewerb ein riesiges Gebiet in die Hand eines einzelnen Investoren und verabschiedet sich von eigener Stadtplanung.