Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, Schönkirchener Straße, Strohredder, Steertsraderedder, Grundstücke Steertsraderedder 4 und Schönkirchener Straße 65 liegt in der Zeit vom 24.02.2014 bis zum 07.03.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss in Schaukästen vor Zimmer 462b zur Einsichtnahme aus.
Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen.
In der Sitzung des Ortsbeirates Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf am Donnerstag, dem 27.02.2014, wird der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sitzung findet um 19:30 Uhr im Vereinsheim NDTSV Holsatia, Strohredder 17, 24149 Kiel statt.
Hintergrund:
Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
Quelle: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren (Anmerkungen in Kursivschrift)