Zwei laufende Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21

3. und 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
3. und 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
Nachfolgend finden Sie die Wortlaute der zwei in Stuttgart laufenden Bürgerbegehren gegen das Milliardengrab Stuttgart21: Storno 21 und Leistungsrückbau S21.

3. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 / S21 – Storno 21Unterschriftenliste
Bürgerbegehren zum Ausstieg der Stadt Stuttgart aus STUTTGART 21 wegen grundlegend neuer Lage

Als BürgerInnen der Stadt Stuttgart beantragen wir im Wege des Bürgerbegehrens nach § 21 GemO einen Bürgerentscheid zu der Frage:
Soll die Stadt Stuttgart ihre Mitgliedschaft im Projekt „Stuttgart 21“ förmlich beenden, indem sie den Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 und ihm vorangehende Projektverträge gegenüber den Vertragspartnern wegen einer grundlegend neuen Sachlage kündigt?

Begründung: Das Projekt „Stuttgart 21“ (S 21 ohne Neubaustrecke Wendlingen- Ulm) soll den bestehenden Kopfbahnhof durch einen unterirdischen achtgleisigen Durchgangsbahnhof ersetzen, den Abstellbahnhof nach Untertürkheim verlagern und den Flughafen an den Fern- und Nahverkehr anschließen. Das Bürgerbegehren beruft sich auf das Recht der Stadt Stuttgart zum Ausstieg aus diesem Projekt wegen grundlegend neuer Sachlage (§ 60 Verwaltungsverfahrensgesetz). So musste die Deutsche Bahn AG am 12. Dez. 2012 eingestehen, dass die viel beschworene Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro um bis zu 2,3 Milliarden Euro überschritten ist. Eine Fehlkalkulation von 1,1 Mrd. Euro räumt sie als selbst verschuldet ein aufgrund „nicht budgetierter Leistungen“ und „nicht realisierbarer Planansätze“. Übereinstimmend damit hat sie, wie erst neu dokumentiert ist, schon drei Jahre zuvor die Kosten mit fälschlich behaupteten Einsparpotentialen von 891 Millionen Euro „schön gerechnet“. Die Bahn-Verantwortlichen haben dadurch die Informations- und Gestaltungsrechte der Stadt drei Jahre hindurch grob verletzt bzw. behindert. Sie wollen dennoch einen Großteil ihrer Mehrkosten auf die Projektpartner abwälzen – später, wenn mit S 21 weit fortgeschrittene Fakten geschaffen sind.

Stuttgart 21- Nein Danke!
Stuttgart 21- Nein Danke!
Dabei hat die Bahn zwar ihren Finanzrahmen um zwei Milliarden Euro erhöht, jedoch fehlt eine neue Sicherung des Vertrags und der Gesamtfinanzierung. Auch deshalb riskiert die Stadt bei Fortsetzung des Vertrags die Zwangslage, letztlich gegen ihren Willen an hohen Mehrkosten beteiligt zu werden. Dies umso mehr, als die Deutsche Bahn AG auf Zahlung von Zuschüssen pochen könnte, weil sie nach Aktienrecht kein unwirtschaftliches Projekt betreiben dürfe. Sie hat jetzt schon für S 21 eine „Negativverzinsung“ von 0,3% p.a. ermittelt. Weitere Kostensteigerungen wegen Bauverzögerungen und vieler ungelöster Sachfragen können die drohende Zwangslage verschärfen. Das gilt für Planänderungen zur nachträglich erhöhten Grundwasserentnahme, für Brandschutz und Barrierefreiheit im Tiefbahnhof, für die Teilabschnitte Filder und Untertürkheim. Die Bürgerschaft soll daher jetzt entscheiden, ob der Ausstieg aus dem Projekt notwendig ist.

Zur Kostendeckung: Die wirksame Vertragsbeendigung würde die künftigen Zahllasten der Stadt beenden, sie also kostenmäßig nicht belasten. Würde als Folge davon das Projekt beendet werden, so hat die Stadt mit einem Anteil an den Kosten des Ausstiegs und des Rückbaus zu rechnen. Dieser wäre aber deutlich geringer als der Betrag, den die Deutsche Bahn AG in diesem Falle der Stadt für die dann fällige Rückabwicklung der S 21-Grundstücksverträge zu bezahlen hat. Ein Kostenrisiko wegen eines Rechtsstreits allein über die Berechtigung der Kündigung erscheint gering, weil das Verwaltungsgericht darüber bereits im zu erwartenden Streitfall anlässlich der Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden wird.

Unterschreiben dürfen nur BürgerInnen der EU, deren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Stuttgart ist und die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Viertes Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
Viertes Bürgerbegehren gegen Stuttgart-21 / S21
Text des 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 / S21: Leistungsrückbau S21Unterschriftenliste
„Ausstieg der Stadt Stuttgart aus S 21 aufgrund des Leistungsrückbaus durch das Projekt!“
Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart beantragen im Wege eines Bürgerbegehrens nach § 21 GemO einen Bürgerentscheid zu der Frage:
Soll die Stadt Stuttgart ihre Mitgliedschaft im „Projekt Stuttgart 21“ förmlich beenden, indem sie den Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 und ihm vorangehende Projektverträge gegenüber den Vertragspartnern wegen unzureichender Leistungsfähigkeit des Projekts Stuttgart 21 kündigt?

Begründung:
Das Projekt „Stuttgart 21“ (S21 ohne Neubaustrecke Wendlingen-Ulm) soll den bestehenden 17-gleisigen Kopfbahnhof durch einen unterirdischen achtgleisigen Durchgangsbahnhof ersetzen, den Abstellbahnhof nach Untertürkheim verlagern und den Flughafen an den Fernverkehr anschließen. Das Bürgerbegehren beruft sich auf das Recht der Stadt Stuttgart zum Ausstieg aus diesem Projekt aufgrund gestörter Geschäftsgrundlage bzw. neuer Sachlage (insbes. § 60 VwVfG). Im Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 wurde vereinbart, dass das Projekt Stuttgart 21 zum Zweck der Verbesserung des Verkehrsangebots realisiert und das Zugangebot um ca. 50 % erhöht werden soll. Erst in jüngerer Zeit wurde aufgedeckt, dass die Gutachten, die der Planfeststellung zugrunde gelegt wurden, nachweisen, dass Stuttgart 21 nur auf 32 Züge ausgelegt ist und seine Leistungsgrenze bei 32,8 Zügen liegt – jeweils in der maßgeblichen Spitzenstunde. Zwar weist ein Gutachten von Prof. Ullrich Martin und der Stresstest der DB AG eine höhere Leistung aus. Beide sind jedoch mit erheblichen Fehlern behaftet, die erst jüngst teils schon eingestanden bzw. nachgewiesen wurden. Laut Fahrplan zur Zeit der Planung wie auch heute liegt der Verkehrsbedarf für den Stuttgarter Hauptbahnhof bei rund 38 Zügen in der morgendlichen Spitzenstunde. S21 könnte diese Zahl an Zügen nicht bewältigen. Der Kopfbahnhof hat darüber hinaus Reserven und kann bis ca. 50 Züge pro Stunde leisten. Auch die Fußgängeranlagen von S21 wurden nur für die Reisenden aus 32 Zügen pro Stunde dimensioniert und sind selbst für diese nicht ausreichend leistungsfähig.
Das Projekt Stuttgart 21 ist ungeeignet, den vertraglich vereinbarten Zweck zu erreichen; Nachbesserungen sind nicht in ausreichendem Maße möglich. Die Geschäftsgrundlage ist entfallen. Die Kündigung ist auch geboten, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten. Bei Kenntnis dieser Sachlage hätte sich die Stadt nicht am Projekt beteiligt und dafür keine Zuschüsse vereinbart. Eine weitere Beteiligung der Stadt Stuttgart an S21 ist unzumutbar, weil damit schwere und nicht korrigierbare Schäden für den Schienenverkehr verbunden wären. Die Bürgerschaft soll daher jetzt entscheiden, ob der Ausstieg aus dem Projekt wegen des Leistungsabbaus notwendig ist.

Kostendeckung: Die wirksame Vertragsbeendigung würde die künftigen Zahllasten der Stadt beenden, sie also kostenmäßig nicht belasten. Würde als Folge davon das Projekt beendet werden, so hat die Stadt mit einem Anteil an den Kosten des Ausstiegs und des Rückbaus zu rechnen. Dieser wäre aber deutlich geringer als der Betrag, den die Deutsche Bahn AG in diesem Falle der Stadt für die dann fällige Rückabwicklung der S 21- Grundstücksverträge zu bezahlen hat. Ein Kostenrisiko wegen eines Rechtsstreits allein über die Berechtigung der Kündigung erscheint gering, weil das Verwaltungsgericht darüber bereits im zu erwartenden Streitfall anlässlich der Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden wird.