PM von urgewald
Die brasilianische Anwaltskammer hat sich am 5. Juli an den Obersten Brasilianischen Gerichtshof gewandt, um einen Baustopp für das Atomkraftwerk Angra 3 zu erwirken. „Die Anwaltskammer ist eine alt-ehrwürdige Institution, die die besten Juristen des Landes vereinigt. Wenn sie sich an den Obersten Gerichtshof wendet, hat sie den Fall zuvor juristisch genau geprüft und ist von ihrer Argumentation überzeugt“, erklärt Sergio Dialetachi, Energieexperte aus Brasilien.
Die Anwaltskammer sieht im Bau von Angra 3 einen Verstoß gegen die brasilianische Verfassung, da bisher keine spezifische Genehmigung des Projektes durch den brasilianischen Kongress vorliegt. Nach der Verfassung von 1988 muss jedes neue Atomprojekt wie Angra 3 durch den Kongress genehmigt werden. Der Betreiber Eletronuclear argumentiert, dass Angra 3 schon 1976 genehmigt wurde und deshalb von der später erlassenen Verfassung nicht betroffen ist. Die Anwaltskammer hingegen weist jetzt darauf hin, dass die Pläne zum Bau von Angra 3 fast 20 Jahre auf Eis gelegt hätten und erst vor wenigen Jahren wiederbelebt worden seien, weshalb es wie ein neues Projekt behandelt werden müsse.
Wenn der Oberste Gerichtshof der Eingabe stattgibt, muss der gerade erst begonnene Bau von Angra 3 gestoppt werden und ein neues Gesetz zur Genehmigung der Anlage erarbeitet werden. Dieser Prozess wird 2-3 Jahre dauern. Der Gerichtshof wird darüber in den nächsten Monaten entscheiden. „Angra 3 kämpft mit vielen Schwierigkeiten, von der unsicheren Finanzierung über die ungelöste Frage des Atomabfalls bis zu lächerlichen Katastrophenplänen. Die jetzige Beschwerde unterstreicht die Fragwürdigkeit des Projektes. Die deutsche Bundesregierung sollte ein solches Projekt nicht noch durch eine öffentliche Bürgschaft unterstützen. Höchste Zeit, die Bürgschaft zurück zu ziehen“, urteilt Barbara Happe, Brasilienexpertin der Umweltorganisation urgewald.