Versammlung bei der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ im Stuttgarter Schlossgarten wurde nicht rechtswirksam aufgelöst Quelle
Das Landgericht Stuttgart hat gestern in einem Berufungsverfahren zwei S21-Gegner vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Die Aktivisten, die bei ROBIN WOOD und den Parkschützern aktiv sind, hatten am 15. Februar 2012 an der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ teilgenommen, um gegen die unmittelbar bevorstehende Zerstörung des Schlossgartens für das Bahn- und Immobilienprojekt Stuttgart21 zu protestieren. Die beiden hatten sich an einem im tiefgefrorenen Boden liegenden Betonblock festgemacht. Dadurch – so der Vorwurf – hätten sie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Das Urteil könnte Auswirkungen auch auf andere Verfahren haben. Denn der Richter stellte fest, dass die Versammlung der „Langen Nacht der Bürgerbeteiligung“ nicht rechtswirksam aufgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil in Revision gehen.
Zum Hintergrund: Am 15. Februar 2012 demonstrierten – bei Minusgraden und trotz eines Betretungsverbots – mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger im Stuttgarter Schlosspark gegen dessen Zerstörung für die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Mit dabei waren auch die beiden Aktivisten. Sie lagen auf dem Boden und hatten sich mit jeweils einem Arm an einem Betonblock festgemacht. Eine Technische Einheit der Bereitschaftspolizei konnte die beiden nach rund drei Stunden lösen. Die Polizei räumte den Schlosspark, um „Baufreiheit“ für die Deutsche Bahn zu schaffen. Noch während der Räumung begann die Rodung der Parkbäume.
Nach der Aktion erhielten die beiden S21-Gegner vom Amtsgericht Stuttgart einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Dagegen legten sie Einspruch ein, so dass es zunächst zur Verhandlung vor dem Stuttgarter Amtsgericht und schließlich gestern zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart kam. Das Landgericht sprach die Aktivisten frei. Der Richter kritisierte dabei auch, dass die Versammlung nicht rechtswirksam aufgelöst worden war.
Rechtsanwalt Peer Stolle, der einen der beiden Aktivisten verteidigte, erklärte dazu: „Der Versuch der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Aktionen des zivilen Ungehorsams als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu kriminalisieren, ist gescheitert. Nachdem den Verfolgungsbehörden bei der Anwendung des Nötigungsparagraphen durch das Bundesverfassungsgericht enge Fesseln gelegt worden sind, versuchen sie es nunmehr über den Umweg des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Dieser Konstruktion wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Die Staatsanwaltschaft muss einsehen, dass sich diese Aktionen nicht gegen Polizeibeamte, sondern gegen zerstörerische Großprojekte richten.“
Die Angeklagten nutzten die Gerichtsverhandlung, um ihre Argumente gegen das überflüssige, riskante und überteuerte Projekt S21 darzustellen. Nach der Verhandlung sagte Aktivist Ulrich Lenz: „Für uns ist nicht die Protestform entscheidend, sondern dass wir mit unserer Kritik an S21 Gehör finden. Aktionen des zivilen Ungehorsams sind auch weiterhin wichtig, um die Öffentlichkeit wachzurütteln und auch außerhalb von Stuttgart darauf aufmerksam zu machen, was bei S21 alles schief läuft.“
Vergangenen Samstag hatten sich ROBIN WOOD-KletterInnen an einer Demonstration vor dem Bundesrechnungshof in Bonn gegen S21 beteiligt. Sie forderten vom Bundesrechnungshof die wahren Kosten für S21 offenzulegen.