Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 16.01.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss hat am 6.11.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 996V „Nahversorger Liselotte-Hermann-Straße“ für den Stadtteil Kiel-Wellsee, Baugebiet zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung der örtlichen Nahversorgung in Kiel-Wellsee.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 06.11.2014 die öffentliche Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672a für das Baugebiet Kiel-Wellsee, im nördlichen Bereich die Flächen östlich des Sportplatzes von Fortuna Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der Kleingärten der Landverwertung e.V. und im südlichen Bereich die Flächen nördlich des 2. Bauabschnittes und östlich des 3. Bauabschnittes der Entwicklungsmaßnahme Kiel-Wellsee, westlich des Kreisauer Ringes (einschließlich).beschlossen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 06.11.2014 die öffentliche Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672b für das Baugebiet Kiel-Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der hinteren Grundstücksgrenzen Segeberger Landstraße Nr. 56-76a und der Kleingartenanlage Seelenkamp, nördlich des 2. Bauabschnitts der Entwicklungsmassnahme Kiel-Wellsee und des Kreisauer Ringes, östlich der Liselotte-Herrmann-Straße und des Grundstückes Segeberger Landstraße 46a, einschließlich des Grundstücks Segeberger Landstraße 44, beschlossen.
Die teilweise Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 672a und Nr. 672b und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 996V liegen mit Begründung vom 11.12.2014 bis zum 16.01.2015 im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.