Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 08.05.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Auf Grund des Beschlusses der Ratsversammlung vom 16.02.2012 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich in Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
Gleichzeitig beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel durch Beschluss des Bauausschusses vom 12.01.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 991 „Windkraft Meimersdorf“ für das Baugebiet Kiel-Meimersdorf, zwischen der Trasse der Hochspannungsleitung im Norden und der Stadtgrenze im Süden.
Die Planungsunterlagen können bis zum 08.05.2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, während der Dienststunden (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr) in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.