Das Bild zeigt einen abgestorbenen Apfelbaum (*), der nicht komplett entfernt wurde. Erinnerung an ein gartenprägendes Element, das weiterhin ein Gartenstück mitgestaltet. Sukzession wird teilweise zugelassen (späte Wiesenmahd; hier mit Einwanderung u.a. von Goldrute, Solidago virgaurea). Die extensive Nutzung ist u.a. wegen des niedrigen Energieverbrauchs umweltfreundlich.
Auch wenn es sich (in Bezug auf Pflanzen) um ein vergleichsweise artenarmes Teilstück des Kleingartens handelt, trotzdem zigfach besser als ein sinnentleert kurzgeschorener Rasen.
Totholz hat zahlreiche positive Aspekte: CO2-Senke; langsame CO2-Freisetzung; Lebensraum für zahlreiche Insekten, Pilze…; Wasserspeicher (z.B. in Wäldern besonders interessant) und vieles anderes mehr.
Leider werden solche Pflegekonzepte in vielen Kleingartenvereinen nicht toleriert. In Kiel leistet die Landeshauptstadt im Zusammenarbeit mit dem Kreisverband der Kleingärtner der Vernichtung ökologisch wertvoller Gärten Vorschub, indem formale Kriterien gegenüber den Pächter*innen durchgesetzt werden (z.B. Heckenhöhen). Insbesondere in Zusammenhang mit angrenzenden wertvollen Biotopen (wie in diesem Beispiel dem NSG Langsee) sollten umweltfreundliche Bemühungen von Kleingärtner*innen unterstützt werden, indem z.B. nicht mit Zwang formale Aspekte des Bundeskleingartengesetzes oder der (nicht selten rechtswidrigen) Gartenordnungen durchgesetzt werden.
(*): Zum Aufbau des abgestorbenen Apfels: Die Stammverlängerung ist nicht mehr so gut zu erkennen. Der Aufbau des Apfels mit drei Leitästen, die gemessen zur Stammachse etwa im 45-Grad-Winkel stehen und gleichmäßig im Raum verteilt sind, war beinahe idealtypisch. Verbesserungsfähig wäre allenfalls gewesen, die Entstehungsstelle der Leitäste etwas gestreckter am Stamm zu verteilen (statisch etwas günstiger und im Falle von starken Beschädigungen geringeres Risiko für den Stamm / „Restbaum“).